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Förderhilfen für E-Ladestationen: Ihre Mithilfe ist dringend gefragt!

| Aktualisiert am 20.02.2025 | von Laura Salamin

Der Bund stellt ab 2025 neu Fördergelder in der Höhe von 200 Mio. Franken pro Jahr für innovative Massnahmen zur CO2-Reduktion zur Verfügung. Darunter fallen auch Ladestationen für E-LKW. Die ASTAG ist deshalb bestrebt, alle erforderlichen Grundlagen zu schaffen, damit interessierte Mitglieder von den Finanzhilfen profitieren können.

Konkret geht es darum, in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen EBP einen Branchenfahrplan zu entwickeln. Dazu brauchen wir jedoch zusätzliche Informationen aus der Branche! Wir sammeln anonymisierte Branchendaten aus dem Strassentransportsektor – dabei gilt, jede Antwort zählt!

Dazu sind wir dringend auf Ihre Mithilfe angewiesen! Wir bitten Sie deshalb höflich, die folgende Umfrage so rasch wie möglich auszufüllen. Der Zeitbedarf beträgt rund 10 Minuten.

Link zur Umfrage: Fragebogen Deutsch

Was ist der Hintergrund?

Das Klima- und Innovationsgesetz (KIG), das im Juni 2023 vom Schweizer Stimmvolk angenommen wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, verankert die Klimaziele der Schweiz im nationalen Recht. Es setzt ein klares Ziel: Netto-Null-Emissionen bis 2050, mit Zwischenzielen für die Zeiträume 2031–2040 und 2041–2050.

Zur Unterstützung dieser Umsetzung sieht das KIG zwei befristete Förderinstrumente vor:

  • Finanzhilfen von 200 Mio. Franken pro Jahr über 10 Jahre zur Förderung des Ersatzes fossiler Heizsysteme durch umweltfreundliche Lösungen.
  • Finanzhilfen von 200 Mio. Franken pro Jahr über 6 Jahre zur Unterstützung von Unternehmen, die in innovative, klimafreundliche Technologien investieren.

Im Rahmen dieser Förderung von innovativen Klimaschutztechnologien können Unternehmen und Branchen Dekarbonisierungsfahrpläne erstellen – strategische Pläne, die ihren Übergang strukturieren und den Zugang zu den im KIG vorgesehenen Fördermitteln ermöglichen. Diese Aufgabe ist sehr anspruchsvoll. Der Zentralvorstand der ASTAG hat deshalb beschlossen, dass der Verband in diesem Bereich aktiv wird und die Mitgliederunternehmen unterstützt. In einem ersten Schritt wurden dazu drei firmenindividuelle Fahrpläne für ausgewählte Mitglieder erstellt, als nächstes folgt jetzt die Zusammenführung zu einem Branchenfahrplan; dieser ist dann die Grundlagen für Gesuche um Finanzhilfe – wovon alle Mitglieder profitieren können.