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Politische Leitplanken
Die ASTAG will die Interessenvertretung zugunsten des Güter- und Personentransports auf der Strasse mit Lastwagen, Reisebussen und Taxis bestmöglich wahrnehmen. Ausgangspunkt sind die Statuten. Darin ist vorgegeben, dass sich der Verband «auf Basis der freien Marktwirtschaft» für die Lösung sämtlicher Probleme im Zusammenhang mit dem motorisierten Nutzfahrzeugverkehr einsetzt. Maxime Nr. 1 sind somit Markt und Wettbewerb mit allen ordnungspolitischen Konsequenzen, die sich daraus ergeben.
Die «Politischen Leitplanken» leiten sich direkt aus diesem Grundauftrag ab. Sie dienen als Basis zur Festlegung von detaillierten Positionen («Positionspapiere») in den wichtigsten politischen Handlungsfeldern des Verbands. Der Zentralvorstand hat die «Politischen Leitplanken» am 15. September 2023 einstimmig genehmigt.
Wettbewerb
Die ASTAG ist ein liberaler Wirtschaftsverband. Oberste Maxime sind Wettbewerb und freie Marktwirtschaft, d.h. ein möglichst grosser Freiraum für unternehmerisches Handeln in allen Tätigkeitsfeldern der Mitglieder.
Der Staat soll optimale Rahmenbedingungen schaffen, die eine möglichst umfassende und zugleich faire Konkurrenz ermöglichen. Von zentraler Bedeutung sind stabile, transparente Regeln, die für sämtliche Akteure genau gleich gelten. Sie sollen den Wettbewerb schützen, dessen Akteure vor staatliche Einmischung bewahren und Rechtssicherheit gewährleisten. Handelshemmnisse müssen wenn immer möglich abgebaut, staatlich gestützte Monopole aufgehoben und Subventionen minimiert werden.
Staatliche Vorgaben, die sich gegen freien Wettbewerb richten und das Transportgewerbe in seiner Handlungsfähigkeit beschränken, stellen einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Sie verzerren die Preise und Märkte, führen zu Ineffizienzen und Wohlstandseinbussen und verursachen mehr Schaden als Nutzen. Die ASTAG lehnt daher Verbote und staatliche Zwangsmassnahmen grundsätzlich ab.
Innovation
Die ASTAG setzt auf unternehmerische und persönliche Eigenverantwortung und damit auf Innovation. Bei freiem Wettbewerb besteht stets der Anreiz, die beste Leistung zu erbringen, sei es durch Qualität, Preisgestaltung oder Produkteanpassung. Wer innovativ ist, hat mehr Chancen am Markt. Innovation ist somit ein bedeutender Entwicklungsfaktor. Sie führt zu Fortschritt, Wachstum und Beschäftigung und minimiert – beispielsweise im Umwelt- und Klimabereich – die negativen Auswirkungen von wirtschaftlicher Tätigkeit.
Das Strassentransportgewerbe erfüllt seine Aufgaben zugunsten von Wirtschaft, Gewerbe und Bevölkerung am besten, wenn sich Unternehmergeist, Innovation und Leistungswille möglichst frei entfalten können – ohne staatliche Auflagen, welche die Eigenverantwortung und Eigeninitiative der Unternehmen in Frage stellen.
Sicherheit & Verträglichkeit
Die ASTAG erachtet Verkehrssicherheit, Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Investitions- und Rechtssicherheit als unerlässliche Voraussetzung aller Betätigungen im Transportgewerbe. Die Mitarbeitenden innerhalb der Branche haben Anrecht auf faire, langfristig abgesicherte Arbeits- und Rahmenbedingungen, die ihnen persönliche Unversehrtheit garantieren. Dazu wurde die Sicherheits-Charta der Suva unterzeichnet.
Menschen, die von allfälligen Auswirkungen des Strassentransports betroffen sein könnten, sowie Umwelt und Klima müssen bestmöglich geschützt werden. Emissionen, Unfälle und Lärm sind zwecks wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verträglichkeit von Verkehr auf ein Minimum zu reduzieren. Das Mittel der Wahl sind Fortschritt, Wissen und Innovation.
Wohlstand dank Verkehr
Für die ASTAG besteht ein enger Zusammenhang zwischen Verkehr, Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Die Schweiz hat infolge wachsender weltweiter Arbeitsteilung, Verflechtung und Konkurrenz nur eine Zukunftschance, wenn sie Dienstleistungen und Güter mit ihren Handelspartnern direkt, schnell und sicher austauschen kann (Import- / Exportverkehr). Im Inland (Binnenverkehr) müssen zudem die Versorgung und Entsorgung zuverlässig, flexibel und bedarfsgerecht sichergestellt sein. Zudem braucht es eine funktionierende Berufs- und Freizeitmobilität. Verkehr ermöglicht damit Wohlstand.
Freiheit der Verkehrsmittelwahl
Die ASTAG bekennt sich zum Prinzip der freien Wahl des Verkehrsmittels. Jede verfügbare Möglichkeit zur Fortbewegung und Beförderung soll in eigenem, persönlichem Ermessen ohne staatliche Vorgabe genutzt werden können. Verankert ist die freie Verkehrsmittelwahl explizit in Art. 32 des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU und als Ableitung aus der Wettbewerbsfreiheit in Art. 94 der Bundesverfassung. Einzige Ausnahme ist der alpenquerende Transitverkehr von Grenze zu Grenze, der nach Vorgabe von Art. 84 der Bundesverfassung auf der Schiene erfolgt.
Der Einsatz von Verkehrsmitteln im Inland sowie im Import und Export hat sich somit einzig nach den Bedürfnissen und Ansprüchen der Kundschaft zu richten. Ausschlaggebend sind Kriterien des freien Wettbewerbs wie vor allem Qualität, Preis und Effizienz. Damit kommen die Vorteile der einzelnen Verkehrsmittel am besten zum Tragen. Die Nachfrage bestimmt über das Angebot – nicht umgekehrt.
Ko-Modalität
Die ASTAG strebt eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit aller Verkehrsträger an. Im Güter- und im Personenverkehr soll das Potential von Strasse, Schiene, Wasser und Luft bestmöglich ausgeschöpft werden. Es gilt, die verschiedenen Angebote kundenorientiert zu verknüpfen und die einzelnen Verkehrsmittel für jene Aufgaben zu nutzen, wofür sie sich vorzugsweise eignen, so etwa die Bahn auf langen Strecken und den Strassentransport in der Feinverteilung.
Voraussetzung ist eine Gleichbehandlung durch die Politik – ohne ideologische Vorbehalte. In allen Bereichen müssen freier Wettbewerb, Diskriminierungsfreiheit und vergleichbare, faire Bedingungen gewährleistet werden – ohne ideologische Vorbehalte. Im Vordergrund stehen dabei Infrastruktur, Finanzierung und gesetzliche Vorgaben für den Betrieb.
Verkehrsverlagerung
Die ASTAG steht vom Grundsatz her ausdrücklich hinter der Schweizer Verlagerungspolitik. Der «alpenquerende Transitverkehr von Grenze zu Grenze» muss, wie es Verfassung und Gesetz vorgeben, auf der Schiene erfolgen. Auch aus betriebswirtschaftlichen, logistischen und ökologischen Gründen ist es sinnvoll, für Transportvorgänge über längere Distanzen, sofern die Möglichkeit besteht, die Bahn zu nutzen.
Kein Verlagerungsauftrag besteht für den Binnenverkehr innerhalb der Schweiz, für Import und Export sowie für den Personenverkehr. Alle Bestrebungen und Massnahmen, die über den Transitverkehr hinaus auf eine einseitige Bevorzugung von einzelnen Verkehrsträgern durch den Staat – vorab mittels Subventionen und Zwangsmassnahmen – abzielen, werden abgelehnt. Sie sind weder zulässig noch zielführend. Zudem ist der Strassentransport mit Blick auf die Ansprüche seitens Kundschaft (Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität, «just in time») für Wirtschaft und Bevölkerung speziell für die Versorgung und Entsorgung im Binnenverkehr unentbehrlich.
Infrastruktur
Die ASTAG befürwortet eine bedarfsgerechte, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur für alle Verkehrsarten. Verkehrswege und -netze sind eine Grundvoraussetzung von Mobilität und Logistik. Als massgebliche Faktoren für die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems Verkehr haben sie Einfluss auf die Erreichbarkeit des Landes und der Regionen und damit auf deren Position im internationalen Standortwettbewerb. Die Schweiz braucht eine gut ausgebaute, moderne Verkehrs- und auch Dateninfrastruktur.
Massstab sind die – gemäss allen Prognosen – steigenden Transport- und Fahrleistungen. Sie erfordern fortlaufend Investitionen in Betrieb, Unterhalt und Sanierung der bestehenden Infrastrukturen. Zusätzlich sind Anpassungs- und Erweiterungsprojekte, d.h. Ausbauten zur Beseitigung von Engpässen, notwendig. Besonders gross ist der Handlungsdruck, wie die jährlich steigende Stauproblematik mit inzwischen rund 40'000 Staustunden (Stand: 2022) zeigt, auf dem Nationalstrassennetz und – auch für den Schienenverkehr – in Städten und Agglomerationen. Aufgrund der sehr langen Realisierungsdauer von Verkehrsinfrastruktur müssen Planung und Projektierung beschleunigt werden.
Verursacherprinzip
Die ASTAG unterstützt das Verursacherprinzip und die Kostenwahrheit. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Verkehr inklusive externe Kosten sind nach gleichem Massstab und gleicher Methodik in nachvollziehbarer, transparenter Weise möglichst vollumfänglich ihren Verursachern anzulasten. Der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs, der unabhängig von der Berechnungsart und Sichtweise so hoch ist wie bei keinem anderen Verkehrsmittel, muss auch von den anderen Verursachergruppen eingefordert und erreicht werden.
Kostenwahrheit bedeutet auch eine faire Kostenberechnung. Bei Aktualisierungen müssen Veränderungen von Kosten und Nutzen des Verkehrs in gleicher Weise berücksichtigt und in eine Gesamtrechnung integriert werden. Eine Fokussierung nur auf die Kostenseite und dort auf die externen Kosten ist nicht statthaft.
Finanzierungssystem
Die ASTAG erachtet die heutige Form der Infrastrukturfinanzierung im Verkehr mit je einem Fonds für Strasse und Schiene als zweckmässig und von der Systematik her ausreichend. Dank der Zweckbindung von Erträgen aus dem Strassenverkehr sind der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF sowie der Bahninfrastrukturfonds BIF weitgehend unabhängig von der jeweiligen Situation des allgemeinen Bundeshaushalts. Damit besteht die nötige Sicherheit für laufende Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.
Abzulehnen ist jede weitere Zweckentfremdung von Strassengeldern für Aufgaben ausser-halb von NAF und BIF. Zudem darf der Anteil des BIF an Erträgen aus der Mineralölsteuer und der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA nicht erhöht werden. In beiden Fonds stehen auf absehbare Zeit – bei gleichbleibenden Ansprüchen auf Ausgabenseite – genügend Mittel zur Verfügung. Eine Ablösung der heutigen Fondslösung durch ein neues System (z.B. Mobility Pricing) drängt sich nicht auf. Mittelfristig notwendig ist der Einbezug von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb.
Kostenbelastung
Die ASTAG tritt für möglichst tiefe Steuern, Abgaben und Gebühren ein. Die Belastung des Schweizer Strassentransportgewerbes durch staatlich verursachte Kosten ist bereits heute so hoch wie nirgends in Europa. Darunter leiden die Innovations- und Investitionskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Branche.
Neue Belastungen sowie die Erhöhung von bestehenden Steuern, Abgaben und Gebühren sind daher abzulehnen. Besonders stossend sind einseitige (Zusatz-) Belastungen nur des Schwerverkehrs bei gleichzeitiger Bevorzugung von anderen Verkehrsarten. Das Strassen-transportgewerbe darf nicht zu finanzpolitischen Zwecken missbraucht werden.
Verkehrsmittel
Die ASTAG fördert politische und private Bestrebungen zur laufenden Modernisierung der Fahrzeugflotten. Lastwagen, Reisebusse und Taxis sind der unverzichtbare «Motor» für den
den Gütertransport und die Personenbeförderung auf der Strasse. Ihre Effizienz, Effektivität und Umweltverträglichkeit hängen damit zusammen, dass die jeweils neueste Technik bzw. Technologie zum Einsatz kommen kann. Dazu gehören auch und vor allem Fahrzeuge mit alternativem Antrieb.
Zu bevorzugen ist das freiwillige Engagement der Fahrzeughalter gemäss ihren finanziellen Möglichkeiten. Ergänzend können Investitionsanreize seitens Politik dazukommen. Zwang wird abgelehnt, ebenso Regelungen, die einzelne Technologien, Fahrzeug- / Verkehrsarten und Rechtsformen von Unternehmen (privat – öffentlich) bevorzugen oder benachteiligen. Anzustreben sind «gleich lange Spiesse» für alle Verkehrsmittel und Verkehrsarten.
Nachhaltigkeit im Verkehr
Die ASTAG anerkennt die Risiken des globalen Klimawandels sowie den Handlungsbedarf zum Schutz von Umwelt und Klima. Massnahmen sowohl zur Einschränkung der globalen Erwärmung als auch zur Anpassung an das zukünftige Klima sind unverzichtbar. Zugleich müssen die Qualität von Wasser, Luft und Boden verbessert und der Verlust der Artenvielfalt gestoppt werden. Nichtstun ist keine Option.
Logistik, Verkehr und Mobilität sind daher umwelt- und klimafreundlicher zu gestalten. Das Vorgehen muss jedoch «nachhaltig», d.h. ökologisch, ökonomisch und sozial verträglich sein. Nur so sind Massnahmen wirksam und finanzierbar und finden die nötige Akzeptanz von Wirtschaft, Gewerbe und Bevölkerung. Zudem sollen sie – anstelle von Verzicht und Verlust – eine Chance für die innovative Weiterentwicklung des Standorts Schweiz bieten.
Netto-Null-Ziel
Die ASTAG steht hinter dem Klimaübereinkommen von Paris und den daraus abgeleiteten Zielsetzungen für die Schweiz. Als oberste Vorgabe soll die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden, d.h. es gilt das Netto-Null-Ziel. Die Treibhausgas-Emissionen dürfen nur noch so hoch sein, wie durch natürliche (z.B. Wälder, Böden) und technische Speicher aufgenommen werden.
Das Strassentransportgewerbe wird bei allen Bestrebungen zur CO2-Reduktion unterstützt. Das Ziel ist, die CO2-Emissionen aus Beförderungsleistungen von A nach B im Güter- und Personentransport auf der Strasse bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Prozent und langfristig signifikant zu verringern (Klimaresolution der ASTAG von 2022). Damit soll ein messbarer substantieller Beitrag entlang des gesetzlich verankerten Absenkpfads hin zu einem Minus von 57 (2040) bzw. 100 Prozent (2050) an Treibhausgasemissionen geleistet werden.
Massnahmen
Die ASTAG hält einen Mix von – möglichst freiwilligen – Massnahmen für den besten Weg zur Erreichung der CO2-Ziele im Strassentransportgewerbe. Alle Unternehmen müssen die Chance haben, die Emissionen ihrer Transportdienstleistungen zu verringern, unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrer Grösse und ihren finanziellen Ressourcen. Eine Konsolidierung der Branche durch staatliche Vorgaben, die den Wettbewerb durch die Bevorzugung von einzelnen Massnahmen oder Technologien beeinflussen, ist zu verhindern.
Bei Innovationen, die eine Mehrheit des Strassentransportgewerbes finanziell über Gebühr beanspruchen, sind deshalb staatliche Fördermassnahmen denkbar. Der Fokus liegt dabei auf Anschubfinanzierungen für Investitionen. Subventionen zur Senkung der betrieblichen Kosten sind zu vermeiden bzw. so rasch wie möglich abzubauen. In jedem Fall braucht es Raum für unternehmerische Lösungen und deren technologieoffene Ausgestaltung.
Energiestrategie 2050
Die ASTAG will die Abhängigkeit des Strassentransportgewerbes von fossiler Energie aus dem Ausland verringern. Im Wissen um Energie- und Lieferengpässe infolge geopolitischer Einflüsse werden die Ziele des – vom Volk beschlossenen – ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 unterstützt: Der Energieverbrauch ist zu senken, die Energieffizienz zu verbessern, und als Ersatz für fossile Energie braucht es den Ausbau von erneuerbarer Energie.
Die Erneuerung des Energiesystems Schweiz ist ein langfristiger Prozess. In Kombination mit den Klimazielen der Schweiz setzt er voraus, dass weitaus grössere Mengen an CO2-neutralem Strom zur Verfügung stehen. Daher ist die Erweiterung der Stromproduktion im Inland zu befürworten.
Dekarbonisierung / Defossilisierung
Die ASTAG befürwortet die Dekarbonisierung bzw. Defossilisierung der Fahrzeugflotten im Strassentransportgewerbe. Bei Transportdienstleistungen sollen die CO2-Emissionen und der Verbrauch an fossiler Energie so gering wie möglich sein. Dazu ist die Erneuerung der Fuhrparks hin zu Fahrzeugen mit alternativem Antrieb voranzutreiben – jedoch ohne eine Präferenz für eine Antriebsform.
Grundlage ist ein integrativer Ansatz, der sowohl die Fahrzeuge selbst als auch die Lade- bzw. Tankstelleninfrastruktur und zuletzt die Verfügbarkeit von Energie in den Blick nimmt. Zugleich muss die Verwendung von Fahrzeugen mit fossilem Antrieb, erlaubt bleiben; ein Verbot für Neuzulassungen wird abgelehnt.
Massnahmen
Die ASTAG steht Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Energieeffizienz im Strassentransportgewerbe positiv gegenüber. Zu fördern sind vorab die Integration von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb, betriebliche Optimierungen sowie Innovationen. Dazu können auch Technologien gehören, die aus heutiger Perspektive eher wenig Zukunftschancen haben (z.B. synthetische Treibstoffe).
Abgelehnt werden Verbote von einzelnen Technologien sowie staatliche Vorgaben, die eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge haben.
Zusammenarbeit
Die ASTAG bekennt sich zu einem Miteinander von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden im Güter- und Personentransport auf der Strasse. Zur Festlegung und Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen braucht es die Mitwirkung bzw. den Einbezug aller Betroffenen und Beteiligten. Grundlage sind gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Beide Seiten müssen bei Themen und Fragen, welche die Branche betreffen, klar für das Strassentransportgewerbe einstehen.
Zur Umsetzung wird eine enge Sozialpartnerschaft mit dazu legitimierten Organisationen der Arbeitnehmenden gepflegt. Zwingende Voraussetzung ist deren Repräsentativität in der Branche, d.h. eine genügende Anzahl von Mitgliedern gemäss den gesetzlichen Vorgaben, und Loyalität. Auf keinen Fall toleriert werden Einmischungsversuche von branchenfremden Organisationen. Eine Sozialpartnerschaft mit der ASTAG ohne Repräsentativität und ohne Loyalität ist nicht möglich.
Friedenspflicht
Die ASTAG hält sich an eine absolute Friedenspflicht. Allfällige Meinungsverschiedenheiten und Konflikte werden sachbezogen geklärt. Verhandlungen sind in korrekter, konstruktiver und kooperativer Art zu führen.
Auf Kampfmassnahmen ist in jedem Fall zu verzichten. Ausdrücklich nicht in Frage kommen Streiks, Demonstrationen und sonstige Protestaktionen in der Öffentlichkeit – zu welchem Zweck auch immer.
Landesvereinbarung / Ergänzende Bestimmungen
Die ASTAG legt die Gegenstände und Inhalte der Sozialpartnerschaft in einem kollektiv-rechtlichen Rahmenabkommen mit einer legitimierten Vertretung der Arbeitnehmenden fest («Landesvereinbarung»). Der Geltungsbereich umfasst grundsätzlich alle Mitglieder beider Vertragsparteien. Es können Ausnahmen vereinbart werden. Vorbehalten bleiben stets die Bestimmungen von Gesamt- und Normalarbeitsverträgen gemäss Obligationenrecht.
Den Sektionen der ASTAG steht es frei, zusätzlich zur Landesvereinbarung auf kantonaler und regionaler Ebene weitergehende Regeln festzulegen («Ergänzende Bestimmungen», «Lohnregulative»). Die weitergehenden Regelungen dürfen nicht schlechter sein als die Regelungen in der Landesvereinbarung. Vertragspartner muss dieselbe Organisation sein wie auf nationaler Ebene.
Gesamtarbeitsverträge
Die ASTAG verzichtet auf den Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen nach Art. 356–358 des Obligationenrechts. Als Folge bleibt die Sozialpartnerschaft auf die Verbandsmitglieder beschränkt. Eine Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Branche inkl. Nichtmitglieder ist per definitionem nicht möglich.
Lohnfragen sind – im Unterschied zu «klassischen» Gesamtarbeitsverträgen – kein Thema der Sozialpartnerschaft im Strassentransportgewerbe auf nationaler Ebene. Auf kantonaler Ebene können Lohnfragen von den Sektionen geregelt werden («Lohnregulative»).
Praxisbezug
Die ASTAG legt grössten Wert auf eine möglichst praxisorientierte, arbeitsmarktnahe Aus- und Weiterbildung. Lehrgänge und Kurse sollen einen Mehrwert für die Absolventinnen und Absolventen und damit auch für die Arbeitgebenden bieten.
Bürokratische Hürden, die den Zugang zum Beruf erschweren, sind auf einem Minimum zu reduzieren. Dazu gehören sowohl unnötige bzw. zu hohe theoretische Anforderungen als auch übermässige Kosten infolge staatlicher Vorgaben.
Nachwuchsförderung
Die ASTAG übernimmt Verantwortung für die massgeblichen Berufsbilder der Branche. Als zuständige Organisation der Berufswelt leistet sie mit ihren Aktivitäten in der Bildungspolitik und der Nachwuchsförderung einen wesentlichen Beitrag dazu, dass sich Jugendliche zu einer Ausbildung im Strassentransportgewerbe entschliessen. Angesprochen werden dabei alle Interessierten, vor allem aber Personen, wo mangels Vertretung in der Branche noch grosses Potential vorhanden ist, wie beispielsweise Frauen.
Ein weiterer Fokus liegt auf dem «Quereinstieg», d.h. auf der Motivation von Personen aus anderen Branchen für einen Beruf im Strassentransportgewerbe.