LKW Armee Rekrut Ausbildung

Ausbilder:innen (VZV) von Lernenden als Strassentransportfachmann/-frau (EFZ)

Profis von morgen lernen am besten von Profis von heute

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Wer Strassentransportfachleute ausbilden will, benötigt eine Ausbildungsbewilligung nach VZV Art. 20. Diese wird von der kantonalen Behörde nur Lehrmeistern oder Betriebsangehörigen erteilt, die über Erfahrung im Chauffeurberuf und eine mindestens dreijährige Fahrpraxis auf Lastwagen ohne verkehrsgefährdende Verletzung von Verkehrsvorschriften verfügen, einen guten Leumund besitzen und Gewähr bieten, dass ihnen die Ausbildung von jungen Erwachsenen anvertraut werden kann.

Wer die Ausbildungsbewilligung erwerben will, hat einen Instruktionskurs zu besuchen und sich über die erforderlichen Verkehrskenntnisse (Anh. 11 Ziff. II) auszuweisen. Das ASTRA erlässt Richtlinien über die Instruktionskurse.

Die Ausbildungsbewilligung wird für sechs Jahre erteilt. Sie kann um je weitere sechs Jahre verlängert werden, wenn der Inhaber nachweist, dass er seit der Ausstellung oder der letzten Verlängerung einen Wiederholungskurs absolviert hat und mindestens ein Lehrling, den er regelmässig begleitet hat, die Führerprüfung auf Lastwagen bestanden hat.

 

Doch wie werde ich nun Ausbilder:in?

Schritt 1: Anmelden via Formular des Strassenverkehrsamtes ihres Wohnkantons

Zum Formular

Schritt 2: Anmelden für Grundkurs Ausbilder:innen

Zum Kurs

 

Wenn ich den Kurs wiederholen muss?

Kein Problem, hier ist der entsprechende Link:

Zum Wiederholungskurs