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Wirklich alles rund Aus- und Weiterbildungen im Strassentransport zu verinnerlichen, ist nicht einfach. Zu den wichtigsten Fragen bezüglich Grundbildung, CZV-Kursen sowie -Prüfungen und vieles weiteres sind hier die entsprechenden Antworten zusammengetragen.
Strassentransportfachfrau / -fachmann EFZ
Bis zum 30. November des ersten Lehrjahres muss das 16. Lebensjahr abgeschlossen sein, sonst ist ein Lehrvertragsabschluss nicht möglich.
Ja.
Die Führerprüfung der Kat. B, C und CE darf frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerausweis wird erst nach vollendetem 18. Altersjahr erteilt.
Der Führerausweis wird erst nach vollendetem 18. Altersjahr erteilt.
Ja. Der Lernende muss einen Ausweis an den beiden Kursen vorlegen können (Führerausweis oder Lernfahrausweis). Ohne Ausweis kann nicht am Kurs teilgenommen werden.
Pro Lernende muss dies eine Person bzw. ein Vollzeitäquivalent sein. Alternativ können es auch zwei Personen sein, die je zu 60 Stellenprozent im Unternehmen tätig sind.
Es sind dies der Berufsbildnerkurs im Wohnkanton (fünf Tage, Ausbildungsstätte frei wählbar) sowie der Grundkurs für Ausbilder/innen VZV (vier Tage bei der ASTAG).
Grundbildung
Über einen Abschluss EFZ Art. 32 BBV entscheidet das Berufsbildungsamt im Wohnkanton.
Fünf Jahre Berufserfahrung, wovon mindestens zwei Jahre berufsspezifisch sein müssen.
Der Besuch einer Berufsschule ist freiwilig.
Der Besuch von üK ist freiwillig, wird jedoch empfohlen. Das üK Zentrum nimmt mit den Personen kontakt auf.
Ja, während drei Monaten kann der Lernende die Berufsschule sowie die üK besuchen ohne gültigen Lehrvertrag. Die anfallenden Kosten in dieser Zeit gehen zu seinen Lasten.
Ja dieser wird nur den Ausbildungsbetrieben abgegeben.
Die Anmeldung erfolgt über die Berufsschule – oder im KV über das DBLAP2. Der Lehrbetrieb muss keine Meldung bei der ASTAG machen.
CZV-Kurse
CZV ist die Abkürzung für ChauffeurenZulassungsVerordnung. Die Europäische Union hat eine Richtlinie erlassen, die verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer im Personen- und Güterverkehr einen Fähigkeitsausweis erwerben. Im Jahr 2007 wurde diese Richtlinie ins Schweizer Recht übernommen.
Sie können dies via Online-Abfrage auf der Webseite www.cambus.ch unter «Kennen Sie den Stand Ihrer CZV-Weiterbildung» nachlesen. Im persönlichen Profil ist unter «noch nicht eingelöste CZV-Kurse» ersichtlich, wie viele Kurse bereits absolviert wurden und an die neue Kartenbestellung angerechnet werden können.
Sobald fünf CZV-Kurse zu je sieben Stunden besucht wurden. Diese fünf Kurse dürfen ab Bestelldatum des Fähigkeitsausweises nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Online unter www.cambus.ch «Bestellung Fähigkeitsausweis». Zuständig ist die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa.
Auf unserer Webseite www.astag.ch unter Kurse / CZV - laufende CZV Kurse finden Sie unser aktuelles Kursangebot. Die Kurse können direkt online gebucht werden. (LINK)
Die ASTAG bietet während des Jahres CZV-Intensivwochen an, in der alle fünf Kurse absolviert werden können. Das Angebot finden Sie auf der ASTAG-Webseite. Ansonsten finden die Kurse mehrheitlich an den Samstagen statt. Die gewünschten Kurse können somit individuell zusammegestellt werden.
Der Preis ist je nach Kursthema unterschiedlich. Die Kosten sind bei jedem Kursthema ersichtlich.
Über www.cambus.ch kann ein Gesuch für eine einmonatige Verlängerung des Fähigkeitsausweises eingereicht werden, wodurch der Fähigkeitsausweis eimalig für höchstens einen Monat verlängert werden kann. Die Verlängerung wird per Mail ausgestellt und muss anschliessend auf allen Fahrten mitgeführt werden. Diese Ausnahmebewilligung ist nur zusammen mit dem Führerausweis und nur im Binnenverkehr gültig. Die Verlängerung kann frühestens ein Monat vor Ablauf Ihres Fähigkeitsausweises beantragt werden.
Das Kursthema kann individuell gewählt werden. Sinnvoll und interessant ist es, fünf unterschiedliche Kurse zu besuchen.
Nein, es gibt keine Prüfung während dem CZV-Kurs.
Nein, überzählige Weiterbildungstage können nicht auf die nächste Weiterbildungsperiode übertragen werden.
Nein, alle CZV-Kurse, die vor der CZV-Prüfung absolviert wurden, zählen nicht zur Weiterbildungsperiode.
Diese wird den Teilnehmenden nach dem Kurs zugestellt, zusammen mit der CZV Kursbescheinigung.
Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einem Schweizer Arbeitgeber müssen die Weiterbildungskurse bei einer von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz besuchen.
Wenn Sie den Fähigkeitsausweis verlängern wollen, müssen Sie den Besuch von fünf Weiterbildungstagen nachweisen. Diese Weiterbildungstage müssen in den fünf Jahren vor dem Bestelldatum des Fähigkeitsausweises absolviert und von der Kursorganisation bestätigt sein.
Sie müssen nur die fünf Weiterbildungskurse absolvieren und anschliessend die neue Karte auf www.cambus.ch bestellen.
Grundkurs Ausbilder
Aktuelle Termine finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.astag.ch/kurse/laufende-czv-kurse/?filter=ausbildnerinnen-vzv (LINK ANPASSEN)
Ja. Vollendung des 23. Lebensjahrs, mindestens drei Jahre im Besitz der Kategorie C, guter Leumund, keine Verkehrsgefährdung.
Über die Zulassung zum Kurs entscheidet das Strassenverkehrsamt vom Wohnsitzkanton des Teilnehmers. Die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie unter diesem Link.
Wir reservieren keine Plätze, jedoch kann die Anmeldung bereits über die ASTAG-Webseite (https://www.astag.ch/kurse/laufende-czv-kurse/?filter=ausbildnerinnen-vzv) erfolgen, wodurch der Platz bereits reserviert ist. Anschliessend wird noch die Bestätigung vom Strassenverkehrsamt benötigt.
Vier Tage.
Ja, ein Tag.
Ja, das Strassenverkehrsamt wird mit einem Schreiben der ASTAG darüber informiert.
Sechs Jahre.
Ja, die Bescheinigung des Kurses kann um je weitere sechs Jahre verlängert werde. Der Inhaber muss nachweisen, dass er seit der Ausstellung oder der letzten Verlängerung einen Wiederholungskurs absolviert, sowie mindestens einen Lehrling regelmässig begleitet und erfolgreich ausgebildet hat.
Einen Tag.
Ja, ein Tag.
SDR/ADR
Die ADR-Schulungsbescheinigung berechtigt zum Transport von Gefahrgut auf der Strasse.
Führer von Fahrzeugen, die Gefahrgut in Versandstücken über der Freigrenze transportieren und Führer von Fahrzeugen, die Gefahrgut in Tanks in vollem, teilbefülltem oder leerem, nicht gereinigtem Zustand transportieren.
Ja, wenn der Transport von Gefahrgut in Versandstücken die «1000-Punkte-Regel» nicht übersteigt, wird keine ADR-Schulungsbescheinigung benötigt.
Der Fahrer/die Fahrerin muss im Besitz eines gültigen Führerausweises in Kreditkartenformat der Kategorie B sein.
Die Bestellung der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgt durch den Kursveranstalter nach dem Kursbesuch bei der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa). Der Versand dauert zwischen ein bis zwei Wochen.
Das Duplikat der ADR-Schulungsbescheinigung muss bei dem Kursveranstalter bestellt werden, welche die letzte ADR-Schulungsbescheinigung ausgestellt hat.
Zur Verlängerung der ADR-Schulungsbescheinigung muss ein zweitägiger Auffrischungskurs SDR/ADR besucht und die Prüfung bestanden werden.
Der Auffrischungskurs SDR/ADR kann frühestens ein Jahr vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden. Die letzte Möglichkeit den Kurs zu besuchen besteht, wenn das Ablaufdatum der ADR-Schulungsbescheinigung dem ersten Kurstag entspricht.
Wird ein Auffrischungskurs nicht innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit besucht, muss erneut ein Basiskurs absolviert werden. Zudem müssen auch allfällige Aufbaukurse (Tank, Klasse 1 und Klasse 7) wieder absolviert werden.
In den Vertragsstaaten des ADR werden die jeweiligen ADR-Schulungsbescheinigungen für Fahrzeugführer gegenseitig anerkannt. Eine Liste der entsprechenden Staaten finden Sie unter folgendem Link: www.astag.ch/upload/docs/docs/div/MerkblattADRBescheinigungenAusland3.pdf (LINK NOCH ANPASSEN)
Wird im Verlauf der Fünfjahresfrist der Geltungsbereich der ADR-Schulungsbescheinigung mit einem Aufbaukurs (Klasse 1, Klasse 7 oder Tank) ausgedehnt, bleibt die Geltungsdauer gleich wie in der vorherigen Bescheinigung. Die Spezialisierung bleibt nur bis zum Ablauf der Bescheinigung gültig, bleibt bei rechtzeitiger Absolvierung eines Auffrischungskurses jedoch weiter bestehen.
Die verschiedenen ADR-Kurse sind im «Kursangebot».
Als erstes muss immer ein Basiskurs besucht werden. Die ASTAG bietet diesen Kurs als Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Klasse 1 SDR/ADR an (3 Tage). Die Kursdaten sind unter folgendem Link ersichtlich: www.astag.ch/kurse/infos/adr-sdr-mehrzweckkurs-basisschulung-inkl-klasse-1/ (LINK NOCH ANPASSEN?)
Die Kursdaten und Kursorte sind unter «Kursangebot».
Der ADR-Kurs wir in den folgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Französisch, Italienisch.
Der Fahrer/die Fahrerin muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die Kategorie B sein.
Die Anmeldung für den ADR-Kurs erfolgt online unter «Kursangebot».
Ja, nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Teilnehmenden per Email eine Anmeldebestätigung. Das Kursaufgebot wird ca. zwei Wochen vor Kursbeginn ebenfalls per Email versendet.
Die Kurskosten sind unter «Firmenkurse» nach Klick auf «ADR» ersichtlich. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Kursbesuch.
Es besteht die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen. Bitte nehmen Sie unter 031 370 85 85 oder ausbildung@ Kontakt mit uns auf. astag.ch