Das überarbeitete SNS-Tool ermöglicht eine präzise Berechnung der Selbstkosten für Nutzfahrzeuge, neu inkl. vier Elektrofahrzeugtypen und aktualisierten LSVA Tarifen.
Folgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ASTAG für Kurse wie auch für unseren Webshop einsehbar.
Anmeldung
Die Kursanmeldungen erfolgen schriftlich per Internet auf www.astag.ch oder per Anmeldeformular.
Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Kurspreises.
Preise
Die im Kursangebot angegebenen Preise sind, falls nicht anders vermerkt, Mitgliederpreise pro Kursteilnehmer/-in (exkl. MwSt.).
Angebots- und Preisänderungen
Änderungen der Kursangebote, der Preise und der «Allgemeinen Bedingungen Einzelkurse» bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten.
Aufgebot
Der Eingang der Anmeldung wird von der ASTAG schriftlich bestätigt. Zirka 2 Wochen vor Kursbeginn erhalten die Teilnehmer/-innen die Einladung mit den Detailinformationen zugeschickt. Die ASTAG behält sich vor, Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl nicht durchzuführen.
Unterbelegte Kurse/überbelegte Kurse
Muss ein Kurs infolge Unterbelegung annulliert werden, kann die ASTAG den Kurs neu ausschreiben. Ist ein Kurs überbelegt, kann ein zusätzlicher Kurs zum gleichen Thema durchgeführt werden. In beiden Fällen werden die angemeldeten Personen rechtzeitig über die neuen Kursdaten informiert.
Abmeldungen/Nichterscheinen/Absenzen
Abmeldungen sind bis 14 Tage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge möglich. Bei Abmeldungen bis 1 Tag vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– in Rechnung gestellt. Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird der volle Kurspreis verrechnet. Liegen schwerwiegende Gründe (z.B. ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall) für die Absenz vor, kann die ASTAG eine Preisreduktion gewähren. Bei sonstigen, auch teilweisen Absenzen während des Kurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises.
CZV-Anerkennung
Für die Anrechenbarkeit als CZV-Kurs ist die Anwesenheit des Teilnehmers während der gesamten Kursdauer erforderlich. Kursbestätigungen für CZV-Kurse können nur ausgestellt werden, wenn der Teilnehmer über einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) verfügt. Die ASTAG nimmt die Registrierung nur dann vor, wenn der Teilnehmer die nötigen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, FAK-Nr.) innert 7 Tagen nach Kursende meldet.
Haftung/Versicherung
Die ASTAG lehnt jegliche Haftung für entstandene Schäden ab. Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmenden.
eLearning
Das eLearning-Modul wird vier Wochen vor dem Kurs an alle Teilnehmenden versendet. Diese Laufzeit kann vom Unternehmen oder direkt von den Kursteilnehmenden nach Wunsch auf eigenes Risiko verkürzt werden. Es gilt zu beachten, dass nur ein Nutzer vom jeweiligen Login Gebrauch machen darf. Dieser Nutzer verpflichtet sich, sowohl die eLearning-Module als auch den Abschlusstest selbständig und in eigener Person durchzuführen. Dasselbe gilt für Teilnehmende, die über ihren Arbeitgeber angemeldet wurden. Der eLearning-Abschlusstest muss fünf Kalendertage vor dem Präsenzunterricht abgeschlossen und bestanden sein. Auch hier besteht die Möglichkeit, sofern vom Unternehmen oder den Kursteilnehmenden gewünscht, die Laufzeit auf eigenes Risiko zu verkürzen.
Wurde das eLearning-Modul nicht durch die Kursteilnehmenden selbst abgearbeitet und hat der Kursteilnehmende den Eintrittstest zum Präsenzunterricht nicht bestanden, so kann keine SARI (asa) – Bestätigung ausgestellt werden.
Bern, 21. Dezember 2023
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Preise
Der im Kursangebot für einen Firmenkurs angegebene Preis ist, falls nicht anders vermerkt, der Mitgliederpreis pro Kursteilnehmer bei einer Gesamtteilnehmerzahl von 16 Personen (exkl. MwSt.). Der Preis wird als Kurspauschale offeriert, nach Auftragsvergabe in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zahlbar.
Angebots- und Preisänderungen
Änderungen der Kursangebote, der Preise und der "Allgemeinen Bedingungen Firmenkurse" bleiben bis zum Vertragsabschluss vorbehalten.
Räumlichkeiten/Verpflegung
Falls nicht anders vereinbart, werden Firmenkurse am Standort des Auftraggebers durchgeführt. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung des Kurslokals, organisiert die Verpflegung für Kursteilnehmer und Referenten und trägt hierfür die Kosten.
Durchführung/Anforderungen an Kursort
Für den theoretischen Ausbildungsteil sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen (Grundlage: asa-Weiterbildungsrichtlinien CZV):
- Unterrichtsraum: Geeignete Grösse, Tageslicht, einwandfreie Sicht, Belüftung, Schreibgelegenheiten für alle Teilnehmer;
- Gemeinschaftsräume: Rauchfreie Aufenthaltsräume für Pausen und Zwischenverpflegung, angemessene sanitarische Einrichtungen;
- Arbeitsplatz: Sitz- und Schreibgelegenheit für jeden Teilnehmer, pro Person ein Stuhl (Festbänke sind nicht gestattet; sie bewirken ein Nachaudit, dessen Kosten der Auftraggeber trägt);
- Corona: Die aktuellen Pandemie-Schutzvorgaben von Bund und Kantonen müssen jederzeit umgesetzt werden können.
Auftragserteilung/Auftragsbestätigung
Die ASTAG bestätigt dem Auftraggeber den Erhalt des Auftrags per E-Mail, womit der Vertragsabschluss zustande kommt. Mit der Bestätigung erhält der Auftraggeber weitere Dokumente zugeschickt (z. B. Check- und Teilnehmerliste).
Kurseingabe/Kursortanpassung/Kursabsage
a) CZV-anerkannte Kurse müssen von der ASTAG bis 8 Arbeitstage vor Kursbeginn bei der asa registriert, mutiert oder annulliert werden (kostenlos). Für Eingaben nach Ablauf der 8-Tage-Frist, muss bei der asa eine Bearbeitungsgebühr entrichtet werden. Ist der Auftraggeber für die Verspätung verantwortlich, trägt er die damit verbundenen Kosten. Die Gebühren betragen:
- Nacherfassung, Mutation oder Annullierung von geplanten Kursen: CHF 100.- (exkl. MwSt.)
- Nacherfassung oder Mutation von Teilnehmern nach dem Kurs: CHF 40.- (exkl. MwSt.)
b) Der Auftraggeber kann gegenüber der ASTAG einen CZV-Kurs bis 2 Wochen vor Kursbeginn ohne Kostenfolge annullieren. Danach wird eine Gebühr von CHF 250.- fällig (exkl. MwSt.)
c) Der Auftraggeber kann gegenüber der ASTAG einen eLearning-Kurs bis 4 Wochen vor Kursbeginn ohne Kostenfolge annullieren. Danach wird eine Gebühr von CHF 250.- fällig (exkl. MwSt.).
d) Absage von TCS-Sicherheitsfahrtrainings: gemäss AGB der TCS Training & Freizeit AG.
Nichterscheinen/Absenzen von Kursteilnehmer
Sofern gemeldete Teilnehmer am Kurstag nicht erscheinen oder krank sind (gleichgültig, ob mit oder ohne ärztliches Attest), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises; dieser bleibt vollumfänglich geschuldet.
Haftung/Versicherung
Die ASTAG lehnt jegliche Haftung für Schäden ab. Die Versicherung ist Sache des Auftraggebers.
CZV-Anerkennung
Für die Anrechenbarkeit als CZV-Kurs ist die Anwesenheit des Teilnehmers während der gesamten Kursdauer erforderlich. Kursbestätigungen für CZV-Kurse können nur ausgestellt werden, wenn der Teilnehmer über einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) verfügt. Die ASTAG nimmt die Registrierung nur dann vor, wenn der Teilnehmer die nötigen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, FAK-Nr.) innert 7 Tagen nach Kursende meldet. Bei verspäteter Meldung tragen Kursteilnehmer/Auftraggeber die Zusatzkosten von CHF 40.- (exkl. MwSt.).
eLearning
Das eLearning-Modul wird vier Wochen vor dem Kurs an alle Teilnehmenden versendet. Diese Laufzeit kann vom Unternehmen oder direkt von den Kursteilnehmenden nach Wunsch auf eigenes Risiko verkürzt werden. Es gilt zu beachten, dass nur ein Nutzer vom jeweiligen Login Gebrauch machen darf. Dieser Nutzer verpflichtet sich, sowohl die eLearning-Module als auch den Abschlusstest selbständig und in eigener Person durchzuführen. Dasselbe gilt für Teilnehmende, die über ihren Arbeitgeber angemeldet wurden. Der eLearning-Abschlusstest muss fünf Kalendertage vor dem Präsenzunterricht abgeschlossen und bestanden sein.
Auch hier besteht die Möglichkeit, sofern vom Unternehmen oder den Kursteilnehmenden gewünscht, die Laufzeit auf eigenes Risiko zu verkürzen. Wurde das eLearning-Modul nicht durch die Kursteilnehmenden selbst abgearbeitet und hat der Kursteilnehmende den Eintrittstest zum Präsenzunterricht nicht bestanden, so kann keine SARI (asa) – Bestätigung ausgestellt werden.
Änderungen der AGB Kurse
Diese AGB können von der ASTAG jederzeit geändert werden. Die gültige und verbindliche Fassung ist auf der ASTAG-Webseite für jedermann einsehbar.
Bern, 21. Dezember 2023
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Käufe und/oder die Inanspruchnahme von Diensten oder Dienstleistungen im Shop des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG auf www.astag.ch.
1. Allgemeines
Die Online-Produkt- und Dienstleistungsangebote gelten lediglich, solange sie auf den oben genannten Seiten ersichtlich sind und solange der Vorrat reicht. Die auf den oben genannten Seiten gezeigten Abbildungen sowie die Informationen und Erklärungen dienen nur der Illustration bzw. Information und sind absolut unverbindlich. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG lehnt jegliche Verantwortung für eventuelle Fehler oder Ungenauigkeiten in Verbindung mit den genannten Abbildungen, Schemen, Erklärungen usw. ab.
2. Bestellung
Eine Bestellung wird erst nach ihrer Annahme durch den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG verbindlich. Durch seine Bestellung nimmt der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gänzlich und unbeschränkt an, unter Ausschluss jeglicher anderweitig bestehenden Bestimmungen oder Bedingungen. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG behält sich das Recht vor, jegliche Bestellung eines Kunden abzulehnen. Produkte aus dem ASTAG-Shop werden nur in die Schweiz geliefert.
3. Preise
Alle auf den oben genannten Seiten ersichtlichen Preise verstehen sich ausschliesslich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer, Versandkosten, Verpackung und Handling. Die Bezahlung sämtlicher Bestellungen wird ausschliesslich in Schweizer Franken entgegengenommen. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Es kann der am Liefertag gültige Preis in Rechnung gestellt werden. Mitgliederpreise gelten nur für zum Zeitpunkt der Bestellung eingetragene Mitglieder des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG. Nicht-Mitglieder haben keinen Anspruch auf Mitgliederpreise. Jede Bestellung wird daraufhin überprüft.
4. Bezahlung
Bestellungen auf www.astag.ch erfolgen gegen Rechnung. Die Rechnung wird durch den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG gestellt und ist innert 30 Tagen zu bezahlen. Bestellungen von virtuellen Artikeln (Downloads) erfolgen gegen Bezahlung per Kreditkarte. Nach erfolgreicher Kreditkartenbezahlung wird die Ware zugesandt oder per Download bereitgestellt.
5. Umtausch oder Reklamation
Es obliegt dem Kunden, die Ware sofort bei der Lieferung zu überprüfen und eventuelle Mängel oder Abweichungen von seiner Bestellung zu beanstanden. Besagte Beanstandungen oder Reklamationen müssen dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG innerhalb kürzester Zeit und allerhöchstens innerhalb von acht (8) Tagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Ein Umtausch oder die Rücknahme von Videos, DVD und Informatiksoftware ist nur bei intakter Originalverpackung möglich. Unvollständige, vom Kunden beschädigte oder beschmutzte Artikel werden im Allgemeinen nicht zurückgenommen. Die Versandkosten im Falle einer Rückgabe der Ware sind vom Kunden zu übernehmen.
6. Rücktritt vom Vertrag
Sollte der Kunde einer seiner Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen oder einen Zahlungstermin nicht einhalten, so behält sich der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG das Recht vor, entweder die sofortige Zahlung sämtlicher noch ausstehenden Beträge, welcher Art sie auch seien, zu fordern, sämtliche Lieferungen einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands ASTAG. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Bern. Anwendbar ist schweizerisches Recht.
8. Haftungseinschränkung
Die ASTAG und die von ihr beauftragten Firmen lehnen vollumfänglich und soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für Folgeschäden, die sich aus der Installation oder der Nutzung der verkauften Produkte ergeben könnten, ab.
9. Produktspezifische Lizenzbedingungen
Die produktspezifischen Lizenzbedingungen gelten für sämtliche Käufe und/oder die Inanspruchnahme von Diensten oder Dienstleistungen im Shop des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG auf www.astag.ch oder shop.astag.ch. Gültigkeit haben jeweils die produktspezifischen Lizenzbedingungen für das entsprechende Produkt.
a. Kalkulationsgrundlage GU: Einplatzlizenz
Das Programm GU sowie alle mit dem GU gelieferten Daten, Inhalte etc. sind urheberrechtlich geschützt. Der Kauf einer Einplatzlizenz des GU berechtigt zur Nutzung auf einem Computer. Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe und die Verwendung in privaten und öffentlich zugänglichen Netzwerken (Internet u.ä.), die Einbindung in Datenbanken, die öffentliche Aufführung, sowie die Verwendung der urheberrechtlich geschützten Daten als Grundlage für Bearbeitungen etc. sind – sowohl als Ganzes als auch auszugsweise – ohne schriftliche Zustimmung der ASTAG nicht gestattet.
b. Kalkulationsgrundlage GU: Rohdatenlizenz
Die Rohdaten der GU-Kalkulationsgrundlagen dürfen ausschliesslich entweder als Endbenutzer oder nur in Verbindung mit Kundenapplikationen verwendet werden. Sämtliche Rohdaten der GU-Kalkulationsgrundlagen (Frachtsätze, Distanzwerk, Erschwernisfaktoren, Spezialangaben usw.) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zum Zweck der GU-Berechnung verwendet werden. Jede Installation, Verwendung oder Weitergabe der Daten ist lizenzgebührenpflichtig und muss dem Lizenzgeber (ASTAG) abgegolten werden.
Bern, 21. Dezember 2023
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Präambel
Gemäss den Beschlüssen der zuständigen statutarischen Gremien des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands ASTAG (nachfolgend ASTAG) werden per 1. Januar 2020 Partnerkategorien geführt. Grundlagen sind Art. 3 und Art. 25 der ASTAG-Statuten, Stand Januar 2020. Natürliche und juristische Personen, welche die statutarischen Anforderungen als Mitglied nicht erfüllen, aber gleichwohl in einem Bezug zum Schweizer Strassentransportgewerbe stehen (beispielsweise Betriebsleiter, Disponenten, Lehrabgänger, Lernende, Quereinsteiger oder interessierte Firmen und Organisationen ohne gewerblich eingesetzten Fahrzeugpark) können als Partner Zugang zur ASTAG haben. Anforderungen sowie Rechte und Pflichten der Partner werden im vorliegenden Reglement geregelt, das vom ASTAG-Zentralvorstand am 04. Oktober 2019 genehmigt wurde.
1. Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Reglements finden Anwendung auf alle natürlichen und juristischen Personen, die mit der ASTAG eine auf Basis der Partnerkategorien schriftliche Vereinbarung als Partner abgeschlossen haben. Die Anforderung als Partner sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich durch die jeweilige Partnerkategorie, dem Leistungskatalog sowie der Vereinbarung zwischen dem Partner und der ASTAG.
Vertragliche Beziehungen der ASTAG mit Dritten, die Dienstleistungsangebote für Mitglieder und/oder Partnerkategorien beinhalten, fallen nicht unter das vorliegende Reglement.
2. Partnerkategorien
Es bestehen folgende ASTAG-Partnerkategorien:
Natürliche Personen
Name: Junior
Anforderung: Lernende aus den bestehenden Berufsbildern der ASTAG
Preis / Leistungen: gemäss Leistungskatalog
Ziel: Angehende Berufsleute profitieren während ihrer Ausbildung von einem speziellen Informations- und Dienstleistungsangebot. Zugleich soll das Interesse an der Transportbranche gestärkt werden.
Name: Profi
Anforderung: Berufsleute aus der Branche
Leistungen: gemäss Leistungskatalog
Bedingung für Sonderkonditionen Kursangebot Berufszulassung: mind. 2 Jahre ASTAG Partner
Ziel: Berufsleute finden attraktive Angebote und Fachunterstützung für den Berufsalltag und ihre Berufskarriere.
Name: Master Club
Anforderung: Fachleute mit höherer Berufsbildung im Bereich Transport/Logistik, Dispo- oder Kaderfunktion in einer Unternehmung
Preis/Leistungen: gemäss Leistungskatalog
Ziel: Fach- oder Führungsverantwortliche profitieren vom breiten Verbandsnetzwerk in der Transportbranche und werden zu wichtigen Botschaftern der ASTAG.
Juristische Personen
Name: Basic-Business
Anforderung: Unternehmen, die am Verbandsgeschehen interessiert sind, ohne eigene Nutzfahrzeuge zu besitzen
Preis / Leistungen: gemäss Leistungskatalog
Ziel: Partner dieser Kategorie profitieren vom Informationsangebot der ASTAG.
Name: Premium-Business
Anforderung: Unternehmen, die speziell am Netzwerk des Verbandes interessiert sind, ohne eigene Nutzfahrzeuge zu besitzen
Preis / Leistungen: gemäss Leistungskatalog
Ziel: Partner dieser Kategorie profitieren speziell vom Netzwerk des Verbandes und dürfen als offizieller Premium-Partner auftreten.
Die Einnahmen aus den Partnerschaften gehen vollumfänglich an die Geschäftsstelle. Je nach Bedarf und Entwicklung können die Partnerkategorien erweitert, ausgebaut oder konsolidiert werden. Bestehende Partner werden, wenn nötig, rechtzeitig informiert.
Die Kategorisierung, d.h. die Schaffung von neuen Partnerkategorien und / oder die Abschaffung und Anpassung von bestehenden Partnerkategorien (Reglement), liegt in der Kompetenz des Zentralvorstands. Die Direktion ist zuständig für die Ausgestaltung der einzelnen Partnerkategorien (Partnerschafts-Leistungskatalog, Preise).
3. Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten aller Partner richten sich nach den Statuten und dem Partnerschafts-Leistungskatalog. Ausdrücklich ausgeschlossen ist ein Stimm- und Wahlrecht in allen Angelegenheiten des Verbands.
Eine Vereinbarung mit Partnern kann von der Direktion gekündigt werden, wenn ein Partner den Interessen des Verbands zuwiderhandelt oder trotz Mahnung seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt.
4. Partnerschafts-Leistungskatalog
Der Partnerschafts-Leistungskatalog definiert die individuellen Leistungen der ASTAG und die darauf abgestimmten Preise der verschiedenen Partnerschafts-Kategorien.
Der Partnerschaft-Leistungskatalog liegt in der Zuständigkeit der Direktion.
5. Partner-Vereinbarungen
Die ASTAG schliesst pro Partner eine Vereinbarung ab, in der mindestens die Partnerkategorie, der Leistungsumfang, die Recht und Pflichten, der Preis, die Laufzeit sowie die Auflösungsmodalitäten der Partnerschaft festgehalten sind.
Die Vereinbarungen liegen in der Zuständigkeit der Direktion.
6. Erlöschen der Partner-Vereinbarungen
Die Vereinbarung erlischt durch Austritt auf das Ende des Kalenderjahres. Die schriftliche Austrittserklärung ist der Geschäftsstelle vor dem 31. Oktober des entsprechenden Kalenderjahres zuzustellen, bei Tod der Einzelperson oder Erlöschen der juristischen Person oder durch Ausschluss.
7. Partner-Akquisition/Betreuung
Die Akquisition, die administrative Verwaltung und Betreuung der Partner sowie das Inkasso liegen in der Zuständigkeit der Geschäftsstelle. Verantwortlich ist die Direktion.
8. Übergangsbestimmungen
Bestehende Passivmitglieder werden per 1. Januar 2020 automatisch in die Partnerkategorie «Basic-Business», oder, falls es sich um eine natürliche Person handelt in die entsprechende Kategorie, umgeteilt und informiert. Auf Wunsch können sie per sofort den Übertritt in die neue Partnerkategorie ablehnen oder in eine andere Partnerkategorie umsteigen. Der Mehrpreis wird beim Wechsel pro rata für das laufende Jahr erhoben.
9. Besonderes
Bei Unklarheiten und Auslegungsfragen des Reglements entscheidet die Direktion abschliessend. Als verbindlicher Text gilt die deutsche Fassung.
10. Schlussbestimmung
Das vorliegende Reglement tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.