Das überarbeitete SNS-Tool ermöglicht eine präzise Berechnung der Selbstkosten für Nutzfahrzeuge, neu inkl. vier Elektrofahrzeugtypen und aktualisierten LSVA Tarifen.
Erfahrungsaustausch zwischen privaten Ausnahmetransportbegleitenden und der Polizei
Da die schweizerischen Polizeikorps aufgrund gestiegener Auftragszahlen sich nicht mehr in der Lage sahen, Ausnahmetransportbegleitungen durchzuführen, wurden diese vor über sechs Jahren erfolgreich privatisiert. Im Oktober haben sich die Branchenvertreterinnen für einen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit behördlichen Partnern getroffen.
Die vollständige Privatisierung der Ausnahmetransportbegleitung ist in der Schweiz seit über sechs Jahren operativ und mittlerweile gut etabliert. Nach einer zweijährigen Pause hat am 24. Oktober in Regensdorf wieder ein Netzwerktreffen der Ausnahmetransportbegleitenden (ATB) zusammen mit der Polizei stattgefunden. Ziel des Anlasses war es, die ATB über Neuerungen zu informieren, sich über aktuelle Anliegen der involvierten Partner auszutauschen und das Verständnis für die Schwierigkeiten im jeweiligen Handlungsfeld zu fördern.
Grosses Interesse
Der Anlass stiess in der Branche wiederum auf grosses Interesse, und es nahmen rund 60 ATB aus der ganzen Schweiz teil. Der Anlass fand unter der Co-Leitung von Alois Mosberger, Präsident der Begleitgruppe 8 des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands ASTAG, Martin Kübler, Verantwortlicher Polizei-Koordinationszentrum ATB für die Deutschschweiz und Chef der Verkehrspolizei-Spezialabteilung, und Roland Goetschi, Verantwortlicher Polizei-Kooperationszentrum ATB für die Romandie, statt. Die Kantonspolizei war mit mehreren Personen vertreten, die im ATB-Wesen in verschiedenen Funktionen tätig sind.
Alois Mosberger zog sechs Jahre nach der Privatisierung der Ausnahmetransportbegleitungen ein sehr positives Fazit, was auch Martin Kübler bestätigte. Dieser bedankte sich im Namen der Polizei bei den ATB für ihre verantwortungsvolle Arbeit. Mit den ATB habe die Polizei professionelle Partner auf der Strasse, und die Zusammenarbeit sei von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt geprägt. Die Anzahl der Ausnahmetransportbegleitungen sei weiterhin hoch, und die Polizei könnte diese Aufträge personell nicht mehr bewältigen. Die Anzahl der Begleitungen hat sich allein im Kanton Zürich in den letzten Jahren verdreifacht und ist mittlerweile bei rund 2300 angelangt.
Martin Kübler betonte, dass sich die gute Arbeit der ATB auch dadurch bestätige, dass die Kantonspolizei Zürich für die Deutschschweiz nur wenige Sanktionen wegen Regelverstössen ausgesprochen habe. In den meisten Fällen wurden administrative Bestimmungen missachtet, was eine schriftliche Ermahnung zur Folge hatte. In seltenen Fällen war die Verkehrssicherheit gefährdet und zog eine schriftliche Verwarnung inklusive Rapporterstattung nach sich. Auch Roland Goetschi betonte, dass es in der Romandie grundsätzlich sehr gut funktioniere. Er brachte einige konkrete Hinweise vor, auf welche die ATB in der Romandie achten sollten.
Auch die ATB stellten den Polizeikorps ein sehr gutes Zeugnis aus. Die auffälligen Begleitfahrzeuge in einheitlicher Erscheinung mit der Wechseltextanzeige auf dem Dach seien mittlerweile ein gewohntes Bild auf Schweizer Strassen. Sie würden von den Verkehrsteilnehmenden wahrgenommen und gut akzeptiert.
Sorgen und Anliegen der ATB-Gewerbler
In der Umfrage führten die Gewerbevertreter aus, dass im Rahmen von Strassensanierungsprojekten dem Aspekt der Versorgungsrouten nicht immer genügend Beachtung geschenkt werde. So seien weiterhin zu wenige Ausstellplätze vorhanden, was Zeitverzögerungen, Mehrkosten und eine umständlichere Planung zur Folge habe. Auch verkehrsberuhigende bauliche Massnahmen durch die Kantone auf den Versorgungsrouten bereiten dem Transportgewerbe Sorgen.
Unaufmerksame Verkehrsteilnehmende beschäftigen auch die ATB. Um noch besser auf sich aufmerksam zu machen, wünscht sich eine Mehrheit die Zulassung von gelben Blitzlichtern am Begleitfahrzeug und der Fahrzeugkombination (nicht zu verwechseln mit dem gelben Drehlicht). Die ASTAG prüft deshalb einen Vorstoss beim Bundesamt für Strassen, um die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Einig waren sich die ATB, dass die Blitzlichter im Sinne der Verkehrssicherheit verantwortungsvoll eingesetzt werden müssen.
Entwicklung seitens Polizei
Seitens der Polizei wurde der Stand der Projektarbeiten für den elektronischen Zugang zum Onlineportal Sonderbewilligungen des Bunds erläutert. Ziel ist, der Polizei Zugang zu den für ihren Kanton ausgestellten Sonderbewilligungen zu verschaffen. So kann der administrative Aufwand für die Verkehrsleitzentralen und Kontrollorgane deutlich reduziert werden. Die Kantonspolizei Zürich ist in diesem Projekt mit Heinz Bangerter vom Dienst Business Services der Informatik vertreten. Auch wurde von den Polizeiangehörigen aufgezeigt, welche berechtigten Anliegen und Verbesserungsvorschläge aus der Praxis, unter anderem Regeln für Konvoi-Fahrten, Lernfahrten von ATB und Bestimmungen zur Erneuerung der Bewilligung, in den letzten zwei Jahren ins Regelwerk eingeflossen und umgesetzt worden sind.
Mittlerweile akzeptieren alle Kantone, mit Ausnahme des Kantons Tessin, die privaten Ausnahmetransportbegleitungen. Somit ist es an der Zeit, das System ATB auf Bundesebene zu regeln und die administrativen Aufgaben den kantonalen Strassenverkehrsämtern zu übertraf-gen. Zurzeit ist nach wie vor die Kantonspolizei Zürich für alle administrativen Belange der rund 250 in der Deutschschweiz zugelassenen ATB zuständig (Ausweise, Mutationen, Sanktionen). Für die Westschweiz zeichnet dafür die Kantonspolizei Freiburg verantwortlich.
In der Zwischenzeit gelang es Martin Kübler, letztes Jahr beim Bundesamt für Strassen die entsprechenden Projektarbeiten anzustossen. Das Projektteam hat die Arbeiten aufgenommen. Martin Kübler und Laurent Rey von der Kantonspolizei Freiburg sind in der Arbeitsgruppe des Bunds vertreten. Doch auch wenn die Zuständigkeit dereinst beim Bund und den Kantonen liegt, wird die Kantonspolizei Zürich weiterhin in der ATB-Ausbildung und im Controlling tätig sein.
Zum Kurs
Im Kanton Zürich und einigen anderen Kantonen können Transportfirmen seit 2016 ihre eigenen Mitarbeiter zur Begleitung von Ausnahmetransporten einsetzen. Das Personal muss jedoch entsprechend geschult werden und eine Prüfung zum privaten Ausnahmetransportbegleiter absolvieren. Die Ausbildung wird gemeinsam von der ASTAG und der Kantonspolizei Zürich angeboten. An der Kursdurchführung beteiligen sich weitere Polizeikorps und Partner. Die Bewilligung wird von diversen Kantonen anerkannt.
Die Ausbildung zum privaten Ausnahmetransportbegleiter mit Polizeibewilligung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird mit je einer Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss wird dem ATB von der Kantonspolizei Zürich eine ATB-Bewilligung ausgestellt. Der ATB erhält einen persönlichen Ausweis in Kreditkartenform.