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Der Bundesrat drückt aufs Gas beim automatisierten Fahren

Veröffentlicht am 19.12.2024 | von Timon Stalder

Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat eine neue Verordnung zum automatisierten Fahren verabschiedet, die im Frühjahr 2025 in Kraft tritt. Automatisiert verkehrende Fahrzeuge können zu erhöhter Verkehrssicherheit führen, den Verkehrsfluss verbessern und neue Möglichkeiten für die Wirtschaft eröffnen.

Neue Verordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft 
Grundlage hierfür bildet die Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) aus dem Jahr 2023, die den rechtlichen Rahmen für innovative Technologien schafft. Die Verordnung ermöglicht erstmals drei konkrete Anwendungsfälle: den Einsatz von Autobahnpiloten, führerlosen Fahrzeugen sowie das automatisierte Parkieren. Ziel ist es, Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Verkehrsfluss zu optimieren und wirtschaftliche Chancen zu fördern. 

 

Autobahnpiloten und führerlose Fahrzeuge für den Einsatz freigegeben 
Lenkerinnen und Lenker dürfen künftig auf Autobahnen einen sogenannten Autobahnpiloten aktivieren. In diesem Modus müssen sie das Steuer nicht mehr ständig bedienen oder den Verkehr überwachen, bleiben aber verpflichtet, jederzeit die Kontrolle zu übernehmen, wenn das System dies verlangt. Auch führerlose Fahrzeuge sind auf speziell genehmigten Strecken zugelassen. Diese Strecken werden von den Kantonen festgelegt, wobei das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mit Weisungen und einer Begleitgruppe unterstützt. Ein Operator überwacht die führerlosen Fahrzeuge aus einer Zentrale und greift ein, falls das System Unterstützung benötigt. Der Einsatz bietet insbesondere für den Gütertransport und die «letzte Meile» im Personenverkehr ein hohes Potenzial. 

 

Automatisiertes Parkieren und Zulassung von Fahrzeugen 
Ebenfalls erlaubt ist automatisiertes Parkieren ohne Lenker oder Lenkerin in definierten Parkhäusern und Parkzonen. Die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Flächen liegt bei den Kantonen oder Gemeinden, die ASTRA-Richtlinien zur Beurteilung heranziehen können. Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen benötigen weiterhin eine Typengenehmigung und müssen strenge Sicherheits- und Effizienznachweise erbringen. Die Zulassung erfolgt wie gewohnt durch die kantonalen Behörden.