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Euro-7: Relevant ab 2029

Veröffentlicht am 10.06.2024 | von Urs Häfliger

Die Europäische Union hat die neue Euro-7-Norm verabschiedet, die strengere Emissionsgrenzwerte für Transportfahrzeuge vorschreibt. Was heisst das aber nun für Strassentransporteure?

symbol-euro-7-verordnung

Worum geht es?

Die Euro-7-Norm (EU-Verordnung 2024/1257) legt neue, strengere Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge fest, die in der EU verkauft werden (vgl. STR 1-2/2023). Sie betrifft sowohl PKW als auch LKW und zielt darauf ab, die Menge an Schadstoffen wie Stickoxiden (NOx), Kohlenmonoxid (CO) und Feinstaub (PM) zu reduzieren. Die Verordnung stellt sicher, dass alle neuen Fahrzeuge strengere Tests bestehen müssen, um die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten. Zudem wird es nun auch Grenzwerte für Bremsen und Reifen geben.

Was heisst das konkret?

  • Strengere Emissionsgrenzwerte: Hersteller müssen sicherstellen, dass Fahrzeuge die neuen, niedrigeren Grenzwerte für NOx, CO und PM einhalten.
  • Erweiterte Prüfverfahren: Neue Testzyklen, die realistischere Fahrbedingungen simulieren, müssen angewendet werden.
  • Langlebigkeit und Haltbarkeit: Fahrzeuge müssen die Emissionsgrenzwerte über einen längeren Zeitraum und höhere Kilometerstände einhalten.
  • On-Board-Diagnosesysteme (OBD): Fahrzeuge müssen mit fortschrittlichen OBD-Systemen ausgestattet sein, die eine kontinuierliche Überwachung der Emissionen ermöglichen.
  • Neue Technologien: Einsatz innovativer Technologien wie Elektromotoren und verbesserte Abgasreinigungssysteme.

Ab wann gilt die Euro-7-Norm?

Gestützt auf die EU-Verordnung 2024/1257 müssen neu in Verkehr gesetzte Lastwagen und Reisebusse ab 29. Mai 2029 der Euro-7-Norm entsprechen.

Was heisst das nun für Schweizer Transporteure?

Erstmal noch gar nichts. Es ist unklar, wann sich Fahrzeughersteller mit ersten Produkten am Markt positionieren, noch welchen Einfluss die Norm auf die LSVA und somit eine mögliche Abklassierung von Euro-6-Fahrzeugen haben wird.