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ASOR-Fahrtenheft: Personentransporte in Nicht-EU-Staaten
Zur Durchführung von gewerblichen Gelegenheitsfahrten in Länder, die nicht zur europäischen Union (EU) gehörden (z.B. Grossbritannien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Russland) wird für den Personenverkehr ein sogenanntes ASOR-Fahrtenheft benötigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das grüne ASOR-Fahrtenblatt wird für den gelegentlichen grenzüberschreitenden Personentransport verwendet und zwar in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, also etwa Serbien, Kosovo, Türkei, Russland und neu Grossbritannien.
- Das ASOR-Fahrtenheft beinhaltet auch eine Personenliste (im Gegensatz zum EU-Fahrtenheft).
- Die Bestellung erfolgt schriftlich (Mail oder ASTAG-Webshop) bei der ASTAG.
Für die Ausgabe der ASOR-Fahrtenhefte ist in der Schweiz die ASTAG zuständig; Bestellungen werden nur über den ASTAG-Shop oder per Mail angenommen (Nummer der Unternehmerlizenz angeben!).
Das ASOR-Fahrtenheft ist ab Abgabetag 2 Jahre gültig - siehe Verordnung zum ASOR-Abkommen (Artikel 4).
Für gewerbliche Gelegenheitsfahrten in der EU hingegen braucht es ein sogenanntes EU-Fahrtenblatt. Dieses ist in der Schweiz nur beim Bundesamt für Verkehr erhältlich.
Merkblatt ASOR-Fahrtenheft / Verordnung zum ASOR-Fahrtenheft
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Bestellung ASOR-Fahrtenhefte über die ASTAGFür die Ausgabe von ASOR-Fahrtenheften ist die ASTAG zuständig. Bestellungen werden nur in schriftlicher Form angenommen. Jeweils mit der Angabe des Reiseziels (Drittlandstaat) und der Lizenznummer (blaue Bewilligung/Unternehmerlizenz). |
Merkblatt EU-Fahrtenblatt / Ausfüllhilfe |
Bestellung EU-Fahrtenblätter über das Bundesamt für Verkehr (BAV)Für die Ausgabe von EU-Fahrtenblättern ist das BAV zuständig. Der Bestellvorgang erfolgt neu elektronisch.
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