Recht

Neues Strassenzulassungsgesetz (STUG) seit 1. Januar 2016

Veröffentlicht am 06.10.2016 | Aktualisiert am 01.10.2024 | von Meyer Franziska

Der Bundesrat hat – auf Grundlage des 2014 verabschiedeten Strassenzulassungsgesetzes (STUG) – die dazugehörige Verordnung über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV) beschlossen. Damit sind die revidierten Bestimmungen über den Zugang zum Markt im gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf der Strasse per 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Bundeshaus

Die wichtigste Änderung ist die Ausdehnung der Lizenzpflicht auf alle Strassenfahrzeuge für die Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen.

  • Bisher profitierten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 6 Tonnen noch von einer Übergangsregelung.
  • Ab 1. Januar 2018 ist eine Lizenz zur gewerblichen Güterbeförderung für sämtliche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen obligatorisch.

Ein paar der häufig angefragten offenen Punkte, die im Transportgewerbe für Unsicherheit sorgen und deshalb rasch zu klären waren, wurden dem zuständigen Bundesamt für Verkehr (BAV) mittels Fragekatalog unterbreitet.

 

Weitere Informationen

Antworten des Bundesamtes für Verkehr zur neuen Lizenzpflicht