Das überarbeitete SNS-Tool ermöglicht eine präzise Berechnung der Selbstkosten für Nutzfahrzeuge, neu inkl. vier Elektrofahrzeugtypen und aktualisierten LSVA Tarifen.
Neues Strassenzulassungsgesetz (STUG) seit 1. Januar 2016
Der Bundesrat hat – auf Grundlage des 2014 verabschiedeten Strassenzulassungsgesetzes (STUG) – die dazugehörige Verordnung über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV) beschlossen. Damit sind die revidierten Bestimmungen über den Zugang zum Markt im gewerblichen Güter- und Personenverkehr auf der Strasse per 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Die wichtigste Änderung ist die Ausdehnung der Lizenzpflicht auf alle Strassenfahrzeuge für die Güterbeförderung mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen.
- Bisher profitierten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 6 Tonnen noch von einer Übergangsregelung.
- Ab 1. Januar 2018 ist eine Lizenz zur gewerblichen Güterbeförderung für sämtliche Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen obligatorisch.
Ein paar der häufig angefragten offenen Punkte, die im Transportgewerbe für Unsicherheit sorgen und deshalb rasch zu klären waren, wurden dem zuständigen Bundesamt für Verkehr (BAV) mittels Fragekatalog unterbreitet.
Weitere InformationenAntworten des Bundesamtes für Verkehr zur neuen Lizenzpflicht |
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Antworten des Bundesamtes für Verkehr zur neuen Lizenzpflicht