Recht

Lastwagenfahrverbote an kantonalen und nationalen Feiertagen

Veröffentlicht am 14.11.2022 | Aktualisiert am 03.12.2024 | von Fabian Schmid

An welchen Schweizer Feiertagen darf mit Lastwagen gefahren werden?

verkehrsschild lkw fahrverbot

Fallbeispiel: Darf ein Lastwagen am Karfreitag von Luzern nach Chiasso fahren?

  • Rechtsgrundlage des Feiertagsfahrverbots ist Art. 91 ff. der Verkehrsregelnverordnung (VRV). Dabei handelt es sich um Bundesrecht, das grundsätzlich dem kantonalen Recht vorgeht.
  • Am Karfreitag gilt gestützt auf Art. 91 Abs. 1 VRV in der ganzen Schweiz ein generelles Lastwagenfahrverbot. Dieses Fahrverbot muss nicht signalisiert werden, weder auf National- noch auf Kantons- noch auf Gemeindestrassen. Es gilt qua Bundesrecht.
  • Das kantonale Recht kann nun aber vorsehen, dass Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten sowie der 26. Dezember auf dem jeweiligen Kantonsgebiet nicht als Feiertage gelten. Ist dies der Fall, gilt dort (und nur dort!) auch das Sonntags- und Nachtfahrverbot nicht.

Auf das Fallbeispiel LU/TI bezogen und unter Berücksichtigung der nebenstehenden Tabelle (Quelle: Kantonspolizeien) bedeutet dies:

  • Am Karfreitag (19.04.2019) gilt im Kanton Luzern (ebenso NW, OW und UR) ein generelles Lastwagenfahrverbot, und zwar gestützt auf Art. 91 Abs. 1 VRV und weil das Luzerner Recht nichts anderes vorsieht.
  • Am Karfreitag (19.04.2019) gilt im Kanton Tessin kein Fahrverbot, und zwar gestützt auf Art. 91 Abs. 1 Satz 2 VRV und weil das Tessiner Recht den Karfreitag nicht als kantonalen Feiertag bezeichnet.

Schlussfolgerung:

Wenn ein Tessiner Chauffeur beispielsweise wegen der Stausituation am Gotthard beschliesst, die Nacht vom 18.04.2019 (Gründonnerstag) auf den 19.04.2019 (Karfreitag) in Luzern zu verbringen, so darf er die Fahrt am Karfreitag (19.04.2019) nicht durch LU, NW, OW und UR fortsetzen, egal ob auf Nationalstrassen oder auf Kantonsstrassen. Er darf frühestens am Samstag, 20.04.2019, um 05.00 Uhr in Richtung Tessin weiterfahren.