Recht

CZV-Kursbestätigungen für Grenzgänger

Veröffentlicht am 09.01.2025 | Aktualisiert am 20.02.2025 | von Fabian Schmid

Seit Anfang 2025 erhalten Grenzgänger ohne Schweizer Führerausweis eine Bestätigung für die Teilnahme an Schweizer CZV-Kursen ausgestellt. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) hat damit ein Anliegen der ASTAG aufgegriffen und umgesetzt.

Illustration Autobahn A6

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grenzgänger-Problematik ist im Rahmen des Möglichen gelöst
  • Auf Gesuch hin erteilen die Kantone nach wie vor einen CH-Führerausweis
  • Betreffend der Anerkennung von Schweizer CZV-Kursen im Ausland hat die ASTAG Abklärungen getätigt

Grenzgänger sofort fahrberechtigt

Chauffeure mit Wohnsitz im Ausland (Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten), die bei einem Schweizer Transportunternehmen angestellt sind, müssen ihre ausländischen Ausweisdokumente (Führerausweis, Fähigkeitsausweis, Fahrerkarte) nicht mehr in die entsprechenden CH-Dokumente umtauschen; heute sind die entsprechenden ausländischen Ausweise vollumfänglich anerkannt (bis März 2022 benötigten Grenzgänger zwingend einen CH-Fähigkeitsausweis und bis März 2024 einen CH-Führerausweis). Nebst Kosteneinsparungen bewirken diese Neuerungen in der Praxis, dass Grenzgänger zur sofortigen Arbeitsaufnahme bei Schweizer Transportunternehmen berechtigt sind.

Kursbestätigungen ohne CH-Führerausweis

Grenzgänger können die CZV-Weiterbildung sowohl im Wohnsitzstaat als auch in der Schweiz absolvieren. Oftmals nehmen sie jedoch an CZV-Kursen in der Schweiz teil, die von der Arbeitgeberfirma bezeichnet, gebucht oder firmenintern angeboten/angeordnet werden. Für den Besuch dieser CH-Kurse erhalten die Grenzgänger fortan von der Weiterbildungsstätte eine offizielle Bestätigung ausgestellt. Mit dieser Bestätigung können sie anschliessend bei der ausländischen Zulassungsbehörde die Verlängerung ihrer ausländischen Ausweise beantragen.

Kursanerkennung im Ausland

Gemäss Information der asa ist es weiterhin möglich, Grenzgängern auf Gesuch hin einen CH-Führerausweis und basierend darauf einen CH-Fähigkeitsausweis auszustellen. Diese Möglichkeit muss vor allem dann zur Verfügung stehen, wenn der ausländische Staat die in der Schweiz besuchten Kurse nicht anerkennt. Denn als Alternative verbliebe dem Grenzgänger in diesem Fall (CH-Führerausweis wird nicht erteilt) nur, die CZV-Weiterbildung vollständig im Ausland zu absolvieren.

Die Abklärungen der ASTAG, ob insbesondere in den Nachbarländern die CH-Kursbestätigungen anerkannt/angerechnet werden oder nicht, haben zu den folgenden Ergebnissen geführt (Stand 21.01.2025 / Quellen: Rückmeldungen der ausländischen Transportverbände BGL, WKO, ANAV und FNTR):

  • Deutschland: Ja, Anerkennung
  • Österreich: Nein, keine Anerkennung
  • Italien: Nein, keine Anerkennung
  • Frankreich: Nein, keine Anerkennung (definitive Bestätigung steht noch aus!)

Kommentar

"Die Anerkennung der von EU/EFTA-Staaten ausgestellten Fahrberechtigungspapiere und in der Folge der Wegfall des Umtauschs in CH-Papiere waren überfällig, sind die Schweizer Ausweisvorschriften doch seit vielen Jahren mit den EU-Vorschriften harmonisiert. Es gab somit keinen materiellen Grund mehr, erhöhte Anforderungen an Grenzgänger zu stellen oder unnötige Bürokratiehürden aufrechtzuerhalten. Mit den fortan an Grenzgänger ausgestellten Kursbestätigungen sind die rechtlichen Möglichkeiten allerdings ausgeschöpft. Denn ob die Bestätigungen im Ausland anerkannt werden, entzieht sich jeder Einflussnahme durch die Schweiz (Behörden- oder Verbandsebene)."