Betriebswirtschaft

Fair Carbon Player: Anleitung zur CO₂-Berechnung im Strassentransport

| Aktualisiert am 20.11.2024 | von Stefanie Katic

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Fair Carbon Player auch für die Ausweisung von CO₂-Emissionen in Europa (Deutschland, Frankreich, Italien usw.)
Die Richtlinie basiert auf der internationalen ISO-Norm 14083:2023 und kann auch für die Ausweisung von CO₂-Emissionen in Europa genutzt werden.

Seit 2013 sind alle Unternehmen in Frankreich, die Güter- oder Personentransporte anbieten oder organisieren, gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über die durch ihre Dienstleistungen verursachten Treibhausgasemissionen zu informieren (Artikel L. 1431-3 des französischen Transportgesetzes). Ursprünglich beschränkte sich diese Verpflichtung auf Kohlendioxid (CO2), doch seit dem 1. Juni 2017 gilt sie für alle Treibhausgase. Ziel dieser Regelung ist es, das Bewusstsein der Unternehmen für ihre Transportentscheidungen zu schärfen und sie zu umweltfreundlicheren Alternativen zu bewegen.

Ab dem 1. Januar 2025 wird der überarbeitete Artikel L. 1431-3 des Transportgesetzes in Kraft treten. Dieser sieht vor, dass bei Nichteinhaltung der Informationspflicht ein Bussgeld verhängt werden kann, dass bis zu 3'000 Euro betragen darf. Betroffen sind alle Transportdienstleistungen, die im nationalen Hoheitsgebiet (Frankreich) beginnen und enden (Kabotagefahrten).