Wettbewerb & Markt

Ständerat für Verlagerungsbonus an Transporteure

Veröffentlicht am 08.10.2024 | von Niels Volken

Der Ständerat möchte Transportunternehmen weiterhin einen finanziellen Anreiz zum Verlad auf die Schiene bieten. Eine Regelung des Bundesrats, die nur Terminalbetreiber vergütet hätte, lehnt er ab. Im Winter wird voraussichtlich der Nationalrat über das Gesetz befinden.

(Bild: Parlamentsdienste / Rob Lewis)

Die Revision des Gütertransportgesetzes war das transportpolitisch wichtigste Geschäft in der vergangenen Session. Ziel der Gesetzesanpassung: die Rahmenbedingungen für den schwächelnden und hoch defizitären Schienengüterverkehr zu verbessern. Der Bund erhofft sich dadurch eine Stärkung der Versorgungsicherheit und mehr Nachhaltigkeit im Gütertransport. Fakt ist aber, dass der Einzelwagenladungsverkehr ohne staatliche Förderung nicht überlebensfähig wäre.

Die Förderung von multimodalen Transportketten ist eine der tragenden Säulen des Gesetzesprojekts. Die Schiene ist vor allem stark auf der Langstrecke, im internationalen Verkehr. Der Strassentransport glänz hingegen auf mittleren Distanzen und in der Feinverteilung. Dennoch gibt es noch kaum multimodale Angebote, welche die jeweiligen Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen. Der Bundesrat schlägt deshalb eine direkte finanzielle Förderung für solche Angebote vor.

Das Problem des bundesrätlichen Vorschlags: die Förderung würde einzig den Betreibern von Terminals und Verladeanlagen zugutegekommen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherige LSVA-Teilrückerstattung für verladene Strassentransporte vollständig aufzuheben. Heute erhalten Fahrzeughalter pro Ladebehälter, der von der Strasse auf die Bahn umgeschlagen wird, bis zu 33 Franken. Für Strassentransportunternehmen bestünde plötzlich kein finanzieller Anreiz mehr, ihr multimodales Angebot zu verstärken.

Verkehrskommission (KVF-S) und Ständerat erkannten den Verbesserungsbedarf und beschlossen eine abweichende Regelung: Anlagebetreiber müssen den Verladebonus an die Empfänger und Absender (Transportunternehmern) weitergeben. Mittendrin: ASTAG Zentralpräsident Thierry Burkart. Als Mitglied der KVF-S, konnte er sich für eine branchenverträgliche Regelung einsetzen und an der gutgeheissenen Anpassung mitwirken.

Verladende Transportunternehmen profitieren unter der Neuregelung von höheren Beiträgen als dies bei der bisherigen LSVA-Rückerstattung der Fall ist. Ausserdem verspricht sich der Ständerat geringeren administrativen Aufwand sowohl für Unternehmen wie auch Verwaltung. Die ASTAG begrüsst die ständerätliche Anpassung sehr. In trockenen Tüchern ist die Neuregelung aber nicht. Noch muss der Nationalrat sich mit dem Gesetz befassen, in der Wintersession dürfte es so weit sein.