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CO2 und Transportprogramm: Erhalten Elektrolastwagen ab 1. Januar 2025 keine Vergütungen mehr (UPDATE vom 20.12.2024)?
Mit E-Mail vom 30.10.2024 hat die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) den Programmteilnehmenden eine Hiobs-Botschaft überbracht: Als Folge des revidierten, am 1. Januar 2025 in Kraft tretenden CO2-Gesetzes würden, so die EnAW, Fahrzeuge mit Elektroantrieb, die ab 01.01.2025 neu in Verkehr gesetzt werden, nicht mehr ins Transportprogramm aufgenommen und erhielten somit den Förderbeitrag von 130 Franken pro reduzierter Tonne CO2 nicht mehr ausgerichtet. Die Vergütung werde lediglich noch den bereits angemeldeten, in Verkehr stehenden E-Lastwagen gewährt sowie Fahrzeugen, die bis spätestens am 31.12.2024 neu in Verkehr gesetzt werden.
Gegen diese abrupte Änderung der Spielregeln hat die ASTAG beim UVEK interveniert.
Das Wichtigste in Kürze
- Weniger Fördergelder für E-Lastwagen angekündigt
- Betroffen sind 150 Fahrzeuge und Beträge von CHF 1,2 Mio. (jährlich) und CHF 5-7 Mio. (hochgerechnet auf Fahrzeuglebensdauer)
- ASTAG interveniert beim UVEK und fordert Anpassungen
- Update 20.12.2024: Vorläufige Antwort von BR A. Rösti eingetroffen (vgl. unten)
Gegen die geplante, von der EnAW äusserst kurzfristig kommunizierte Änderung der Spielregeln setzt sich die ASTAG zur Wehr, denn sie verstösst gegen wichtige Prinzipien der Fahrzeugbeschaffung, namentlich gegen die Planungs- und Investitionssicherheit in Verbindung mit der Rechtssicherheit.
In einem Schreiben an Bundesrat und UVEK-Vorsteher Albert Rösti fordert die ASTAG die Einführung einer Übergansregelung sowie die Prüfung eine Programmverlängerung für Neufahrzeuge. Konkret lauten die Anträge:
- Alle E-Lastwagen, für die ein Kaufvertrag vorliegt oder für die bis spätestens am 31.12.2024 ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, können auf Antrag und bei Vorliegen der übrigen Aufnahmevoraussetzungen noch ins Transportprogramm aufgenommen werden, selbst wenn die Erstimmatrikulation erst im Jahr 2025 oder noch später erfolgt.
- Das UVEK prüft die Verlängerung des Transportprogramms für Fahrzeuge, die ab 1. Januar 2025 gekauft und erstmals zum Verkehr zugelassen werden. So würde die eben erst begonnene Elektrifizierung schwerer Sachentransportfahrzeuge nicht im Keime erstickt, sondern nachhaltig und im Sinne eines wirksamen Klimaschutzes weiterhin gefördert.
Die ASTAG hält die Programmteilnehmenden auf dem Laufenden. Sobald das UVEK die Anträge der ASTAG geprüft und dazu Stellung genommen hat, folgen weitere Informationen.
⇒ Schreiben ASTAG an Bundesrat Albert Rösti
⇒ UPDATE vom 20.12.2024: Antwort von Bundesrat Albert Rösti
Kommentar
"Verlässliche Rahmenbedinungen sehen anders aus: Die Kurzfristigkeit, mit der die Spielregeln des vom Bund anerkannten Transportprogramms geändert werden sollen, sorgt bei den betroffenen Transporteuren für grossen Unmut. Das ist verständlich und berechtigt, denn wer in den Klimaschutz investiert und E-Fahrzeuge beschafft - die nach wie vor das Dreifache eines konventionellen Lastwagens kosten! -, der ist auf Rechtssicherheit angewiesen. So wichtig der Nutzen von E-Lastwagen fürs Klima auch sein mag, so wichtig ist auch der wirtschaftliche Nutzen jeder Investition. Denn unternehmerisches, wirtschaftliches Handeln ist stets auch verantwortliches Handeln - für Klima und Kundschaft, Mitarbeitende und Arbeitsplätze, für Gesellschaft und Staat."