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LSVA: Nationalrat lehnt weitere Anhebung ab
Der Nationalrat hat eine zusätzliche Teuerungsanpassung der LSVA heute haarscharf abgelehnt. Die ASTAG begrüsst diesen Entscheid sehr. Keine Auswirkungen hat dieses Resultat auf die bereits beschlossene Teuerungsanpassung, welche wie geplant 2025 erfolgen wird.
Der Nationalrat hat heute eine Motion abgelehnt, die eine vollumfängliche Teuerungsanpassung der LSVA im Vergleich zu 2001 forderte. Dies hätte eine Erhöhung der LSVA-Tarife um 12 bis 15 Prozent nach sich gezogen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N), Urheberin der Motion, erhoffte sich dadurch eine «Stärkung der Verlagerungspolitik». Der Bundesrat empfahl die Motion mit Verweis auf das Landverkehrsabkommen hingegen zur Ablehnung. Denn dieses legt fest, dass bei LSVA-Teuerungsanpassungen nur die Inflation der letzten zwei Jahre berücksichtigt werden darf. Mit der Ablehnung im Nationalrat ist die Motion nun bereits an der ersten Hürde gescheitert. Dies jedoch äusserst knapp: lediglich 6 Stimmen machten den Unterschied.
Die ASTAG lehnte die Motion nachdrücklich ab und hat sich aktiv dagegen eingesetzt. Eine weitere Teuerungsanpassung, d.h. eine Schwächung der Strasse gegenüber der Schiene, hätte keinerlei Auswirkung auf die Wettbewerbsstärke der Bahnen im internationalen Transitverkehr. Als Negativeffekt wäre es zu einer unnötigen Verteuerung des Binnengütertransports innerhalb der Schweiz zulasten von Wirtschaft, Gewerbe und Konsumenten gekommen. Insbesondere in Zeiten von schwächelnder Konjunktur und Fachkräftemangel, hätte eine solch drastische Tariferhöhung ausserdem eine unzumutbare Mehrbelastung für das Strassentransportgewerbe dargestellt.
5% Teuerungsanpassung ab 2025
Auf die bereits beschlossene Teuerungsanpassung um 5% hat der heutige Entscheid keine Auswirkungen. Die entsprechende Verordnung wurde vom Bundesrat im November 2023 angepasst und war nicht Gegenstand der Motion. Per 1. Januar 2025 werden die Tarife für alle drei Abgabekategorien um 5% angehoben. Neu kostet der Tonnenkilometer für ein EURO-6-Fahrzeug also 2,39 Rappen anstatt 2,28 Rappen.
Der Bund begründet diesen Schritt damit, dass die Tarife an die Teuerung angepasst werden müssten, um die Finanzierung der Bahninfrastruktur weiterhin sicherzustellen. Die ASTAG hat weder für die vorliegende Teuerungsanpassung noch für deren Begründung Verständnis. Immerhin erklärte sich der Bund bereit, die Tarifanpassung erst per 2025 vorzunehmen, was Transportunternehmern eine gewisse Planungsfrist einräumt.