Fiskalabgaben

CO2-Gesetz: Keine Vorentscheidung bei LSVA-Rabatten

| Aktualisiert am 26.03.2024 | von Niels Volken

Vor 2030 wird kein LSVA-Rabatt für E-LKW eingeführt. In der parlamentarischen Beratung zum CO2-Gesetz wurde ein entsprechender Antrag abgelehnt. E-LKW bleiben damit vorerst abgabebefreit. Die Weiterentwicklung der LSVA wird im Rahmen der Vernehmlassung weitergehen. Die ASTAG wird intensiv an den Diskussionen um die Zukunft der Abgabe beteiligen.

Co2

Das Parlament will vorläufig keine Anpassung bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA. Die Bestrebungen der Allianz für fossilfreie Logistik, bereits jetzt ein Rabattsystem für sämtliche Fahrzeuge mit alternativem Antrieb gesetzlich zu verankern, sind gescheitert. Ein Einzelantrag von Christian Wasserfallen im Nationalrat, der die vorherigen Entscheide von Ständerat und Verkehrskommission noch zu kippen versuchte, wurde relativ deutlich abgelehnt. Das revidierte CO2-Gesetz wurde vor einer Woche von beiden Räten ohne einen entsprechenden Zusatz verabschiedet.

Der Antrag Wasserfallen, welcher die Einführung eines Tarifrabatts für die Periode von 2025 bis 2033 vorsah, hätte eine erste Vorentscheidung in der Weiterentwicklung der LSVA bedeutet. Für Transporteure, die auf alternative Antriebsformen setzen wollen, wäre damit gewisse Planungssicherheit geschaffen worden. Dafür wäre die vollständige LSVA-Befreiung für Wasserstoff- und Elektro-LKW bereits in neun Monaten Makulatur gewesen. Unternehmen, die unter Annahme von Abgabebefreiung bis 2030, bereits früh in E-LKW investiert haben, hätten das Nachsehen gehabt. Auch bei Dieselfahrzeugen wären die Abgabesätze vermutlich gestiegen. Denn mit E-LKW in der günstigsten Kategorie, müsste die Euro 6 Norm abklassiert werden.

Der Bundesrat empfahl den Antrag mit Verweis auf die laufende Vernehmlassung zur Ablehnung. Diese würde es allen Interessengruppen ermöglichen, sich in die Erarbeitung des Gesetzes einzubringen. Die bestehende vollständige Befreiung für Wasserstoff- und Elektro-LKW soll bis 2030 weitergeführt werden, wie Bundesrat Albert Rösti in der Ratsdebatte mit Nachdruck versicherte.

 

Weiterentwicklung der LSVA in den Startlöchern

Die Einführung eines Rabattsystems ist noch nicht vom Tisch. Seit längerem arbeitet der Bund an einer Neugestaltung der LSVA für die Zeit nach 2030. Im Februar hat er die Vernehmlassung dazu eröffnet. Vorgeschlagen werden zwei Varianten: Mit der ersten wird emissionsfreien Lastwagen ein Rabatt auf die LSVA gewährt, wie es auch der Antrag Wasserfallen gefordert hat. Variante Zwei gibt Transporteuren beim Kauf die Wahl zwischen Rabatt und einer Anschubfinanzierung, welche die Preisdifferenz zu Diesel-LKW kompensieren soll.

Aus Sicht der ASTAG ist die Vernehmlassungsvorlage ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch mit klarem Korrekturbedarf. Bedauerlicherweise sind Gewährung von Rabatten und Anschubfinanzierung im Wesentlichen vom Goodwill des Bundesrats abhängig, eine Umsetzungsgarantie fehlt im aktuellen Entwurf. Die Vorlage nimmt insgesamt zu wenig Rücksicht auf betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten und bietet dem Transportgewerbe keine Planungssicherheit. Diese Faktoren sind aber unabdingbar, wenn die Branche ihre Flottenmodernisierung weiter vorantreiben soll. Die ASTAG wird sich in der Vernehmlassung intensiv für diese Anliegen einsetzen.