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Bundesrat genehmigt Projekt Autobahnüberdeckung bei Chamblioux

Veröffentlicht am 27.02.2025 | von Timon Stalder

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 das generelle Projekt zur Überdeckung der A12 im Abschnitt Chamblioux (FR) genehmigt. Mit dieser Entscheidung soll nicht nur die Lärmbelastung im freiburgischen Siedlungsraum reduziert, sondern auch ein neues urbanes Zentrum entstehen – ein Schritt, der die Lebensqualität der Bevölkerung nachhaltig verbessern soll. Das umgestaltete Autobahnsegment entspricht den Zielen der Raumplanungspolitiken von Bund und Kantonen.

Zielsetzung und Hintergründe 

Die Überdeckung der Autobahn soll dazu beitragen, die Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV) in diesem sensiblen Bereich einzuhalten. Mit einer Gesamtlänge von 1255 Metern wird das Bauwerk einen signifikanten positiven Einfluss auf die Umgebung haben, indem es nicht nur den Lärm reduziert, sondern auch die Landschaft und Umwelt entlastet. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den negativen Einfluss der stark befahrenen A12 auf den freiburgischen Siedlungsraum zu mindern. 

Projektumfang und Finanzierung 

Die Bauarbeiten sind für das Jahr 2031 geplant, wobei die vollständige Inbetriebnahme des Projekts im Jahr 2033 erfolgen soll. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf rund 195 Millionen Franken. Dabei übernimmt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine pauschale Beteiligung in Höhe von 82,5 Millionen Franken – das entspricht 42 % der voraussichtlichen Kosten. Die verbleibenden 58 % werden vom Kanton Freiburg und den beteiligten Partnergemeinden getragen. 

Perspektiven und Nutzen 

Das Projekt zur Autobahnüberdeckung bei Chamblioux steht exemplarisch für moderne Raumplanung und Infrastrukturpolitik. Neben der Reduktion von Lärmemissionen wird durch die Überdeckung ein neues urbanes Zentrum geschaffen, das das Potenzial hat, wirtschaftliche und soziale Impulse zu setzen. Die Massnahme trägt somit nicht nur zur Verbesserung der Umweltbedingungen bei, sondern fördert auch die nachhaltige Entwicklung des betroffenen Gebiets. 

Für Rückfragen steht das Bundesamt für Strassen ASTRA zur Verfügung.