Das überarbeitete SNS-Tool ermöglicht eine präzise Berechnung der Selbstkosten für Nutzfahrzeuge, neu inkl. vier Elektrofahrzeugtypen und aktualisierten LSVA Tarifen.
Zulassung zum TIR-Verfahren
Voraussetzungen zum Carnet TIR-Bezug bei der ASTAG
Aufgrund der Revision des TIR-Abkommens dürfen TIR-Hefte vom ausgebenden Verband ASTAG nur an Transportunternehmen ausgegeben werden, die verschiedene Bedingungen erfüllen.
Folgende Unterlagen müssen beigebracht werden:
Rechtsgültige Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung
Einzug von Auskünften über die Zahlungsfähigkeit des Gesuchstellers (Auszug aus dem Betreibungsregister)
Leistung einer Bank- oder Versicherungsgarantie zugunsten der ASTAG bzw. der IRU in der Höhe von USD 50'000.--
Ausfüllen eines Fragebogens
Kopie der Lizenz (Zugang zum Markt)
Datenblatt mit Angabe jener Personen, die berechtigt sind im Namen der Firma TIR-Hefte zu bestellen und zu verwalten / Liste der Firmenverantwortlichen / Fahrzeugparkliste der für TIR-Transporte eingesetzten Fahrzeuge
Rückbestätigung per Mail über den Erhalt des Handbuchs für den TIR-Bezüger
Die notwendigen Dokumente werden dem interessierten Unternehmen per Post zugesandt.
Für die Überprüfung der Dokumente und Freigabe für den TIR-Bezug ist mit ca. 10 Tagen ab Eingang des Antrages bei der ASTAG zu rechnen. Die ASTAG muss die Zulassung des Unternehmens zum TIR-Verfahren beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beantragen. Die Zollbehörde erteilt nach einer Prüfung der zur Verfügung gestellten Dokumentedie die definitive Zulassung zum TIR-System für das Transportunternehmen. Die ASTAG informiert den neuen TIR-Bezüger über die Zulassung und instruiert ihn über die genauen administrativen Abläufe.