Sozialpartnerschaft

Landesvereinbarung: Eine Erfolgsgeschichte der ASTAG mit Les Routiers

Veröffentlicht am 02.10.2022 | Aktualisiert am 24.01.2024 | von André Kirchhofer

Zwischen der ASTAG und Les Routiers Suisses, dem Berufsverband der Chauffeure, besteht seit dem 1. Januar 2006 eine gemeinsame Landesvereinbarung. Das Abkommen dient der Förderung des guten Einvernehmens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einer guten Sozialpartnerschaft, der Verkehrssicherheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie der Erhaltung des Arbeitsfriedens. Per 1. Januar 2014 wurde die Landesvereinbarung umfassend angepasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sozialpartnerschaft im Schweizer Strassentransport beruht auf einer Sozialvereinbarung, genannt Landesvereinbarung, zwischen den Verbänden ASTAG und Les Routiers Suisses LRS
  • Darin sind gemeinsame Grundsätze festgehalten, die dem guten Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden im Transportgewerbe dienen
  • Am Anfang stand die feierliche Unterzeichnung der Landesvereinbarung an der Delegiertenversammlung vom 19. Juni 2005 im Martigny durch den damaligen ASTAG-Zentralpräsidenten und Ständerat Carlo Schmid-Sutter und den LRS-Präsidenten Bernhard Stähli. Am 1. Januar 2006 trat das Abkommen in Kraft und wurde in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt

Vorteile für gesamte Branche

Die langjährige Zusammenarbeit zwischen der ASTAG und LRS hat sich in vielerlei Hinsicht als Vorteil erwiesen. Letztlich profitiert das gesamte Transportgewerbe - sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Berufsfahrerinnen und -fahrer. Der gelebte und deutlich spürbare Zusammenhalt und Arbeitsfriede ist vorbildlich für eine Branche, in der Unternehmer und Arbeitnehmende gemeinsam für bessere Rahmenbedingungen einstehen und damit einen wichtigen Beitrag für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen leisten. An oberster Stelle stehen dabei stets Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Chancengleichheit sowie ein hohes Niveau in der Aus- und Weiterbildung.

Breite Akzeptanz gegenüber Teilrevision

Per 1. Januar bzw. 1. Juli 2014 wurde eine Teilrevision der Landesvereinbarung vorgenommen. Die Anpassungen betrafen neue Regeln zu Sorgfaltspflicht, Schadensregulierung und einem 13. Monatslohn ab dem dritten Jahr der Betriebszugehörigkeit. Sie sind von Arbeitgeber- wie von Arbeitnehmerseite breit akzeptiert und gelten mittlerweile als branchenüblich.

Auch auf kantonaler Ebene besteht ein einvernehmliches Verhältnis. Als Erweiterung der Landesvereinbarung gibt es in den einzelnen Sektionen von ASTAG und LRS verschiedene Ergänzende Bestimmungen und Lohnrichtlinien