Gefahrgut-Begleitpapiere in elektronischer Form

Veröffentlicht am 26.10.2023 | von Peter Hari

Das Mitführen von Gefahrgut-Begleitpapieren (Beförderungspapier und Schriftliche Weisungen) in elektronischer Form ist in der Schweiz gestattet – unter bestimmten Voraussetzungen.

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Die Displaygrösse des Datengerätes muss mindestens 3,5 Zoll (ca. 9 Zentimeter) betragen. Im Weiteren muss eine Angabe über die Auffindbarkeit des Gerätes und die Schrittfolge zur Bedienung oberhalb des Führersitzes oder an der Innenseite der Fahrertür angebracht sein. Die Daten müssen den Kontrollbehörden elektronisch (z.B. per Mail) zugesandt werden können.

Anlässlich einer gefilmten Polizeikontrolle konnte unter Beweis gestellt werden, dass die Daten von elektronischen Begleitpapieren auf einem handelsüblichen Smartphone einwandfrei ablesbar und der Kontrollbehörde ohne Probleme elektronisch zustellbar waren – wie der folgende Film eindrücklich beweist (nur in deutscher Sprache verfügbar).