Recht

Radio/TV-Abgabe für Unternehmen seit 1. Januar 2019

Veröffentlicht am 08.02.2019 | Aktualisiert am 14.11.2023 | von Fabian Schmid

Firmen erhalten seit Januar 2019 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine Rechnung für die Radio/TV-Abgabe zugeschickt. Zahlreiche Transportunternehmen fragen sich: Was hat sich geändert?

Seit dem 1. Januar 2019 wird bei den Unternehmen eine neue, geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen erhoben. Sie ersetzt die frühere, empfangsgeräteabhängige Abgabe. Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als CHF 500‘000 unterliegen der Abgabe automatisch. Sie erhalten jährlich von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eine Rechnung zugeschickt.

Weitere Infos unter ESTV, vor allem Fragen/Antworten.

Was meist Personentransportunternehmen zusätzlich betrifft, siehe unter "Urheberrecht/SUISA".

Geltende TARIFE gemäss folgender Tabelle: