Betriebswirtschaft

Flottenmodernisierung: Praxistipps der ASTAG – laufend aktualisiert!

Veröffentlicht am 19.11.2024 | Aktualisiert am 20.11.2024 | von Stefanie Katic

Abwarten oder investieren? Die Unsicherheit bei den Transportunternehmen ist gross, wenn es um die Modernisierung der Fahrzeugflotten geht. Der Hauptgrund sind Unklarheiten bei der Weiterentwicklung der LSVA und die bevorstehende Einführung der EURO-Norm VII. Die ASTAG bietet Orientierung – soweit dies derzeit möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • EURO-Norm VII: Ab 2030 nur noch Neuzulassungen gemäss EURO-Norm VII, ältere Fahrzeuge werden abklassiert und teurer.
  • LSVA-Unsicherheit: Nach 2031 wird die LSVA reformiert, Details und Auswirkungen sind noch offen.
  • ASTAG-Unterstützung: Laufende Updates und konkrete Empfehlungen zur Flottenmodernisierung.

Transportunternehmen stehen aktuell vor einer schwierigen Entscheidung: Sollen sie in neue Fahrzeuge investieren oder abwarten? Unsicherheit besteht einerseits wegen der kommenden Einführung der neuen EURO-Norm VII, anderseits ist unklar, wie die LSVA ab 2031 aussehen wird. Beide Einflussfaktoren sind für Kaufentscheide zentral. Die Kostenkalkulation in einem Transportunternehmen hängt entscheidend davon ab. Die ASTAG informiert die Mitglieder laufend und aktualisiert diesen Artikel regelmässig.

EURO-Norm VII

In der EU ist die EURO-Norm VII fix beschlossen. Sie tritt definitiv per Mitte 2029 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen in der EU keine Neufahrzeuge der EURO-Norm VI und älter mehr verkauft werden. Die Schweiz wird die neue Regelung mit etwas Verzögerung übernehmen; wie bei früheren EURO-Normen ist mit einem Nachvollzug der gesetzlichen Vorgaben innert ca. einem halben Jahr zu rechnen. Somit müssen Fahrzeuge, die ab 2030 neu immatrikuliert werden, zwingend der EURO-Norm VII entsprechen. Ältere EURO-Normen sind für die Neuimmatrikulation nicht mehr zugelassen.

Abklassierung älterer EURO-Normen

Mit der Einführung der EURO-Norm VII ist eine Abklassierung älterer Standards unvermeidlich. Der Bund darf die EURO-VI-Norm jedoch erst dann in eine teurere LSVA-Abgabekategorie einreihen, wenn die neueste EURO-Norm VII verpflichtend eingeführt ist. Vorher ist eine Herabstufung gemäss dem Landesverkehrsabkommen mit der EU nicht zulässig. Da die EURO-Norm VII ab dem 29. Mai 2029 für neuzugelassene schwere Nutzfahrzeuge in Europa verbindlich wird, ist davon auszugehen, dass der Bund die Herabstufung der EURO-VI-Fahrzeuge von der besten in die mittlere Abgabekategorie spätestens ab 2030 vornehmen wird. Für ein 40-Tonnen-Fahrzeug, das im Überlandverkehr seinen Einsatz findet, bedeutet dies – Stand heute- jährliche Mehrkosten von bis zu 30'000 Franken.

Die Einführung der EURO-Norm VII und die Abklassierung der EURO-Norm VI basiert noch auf den bestehenden und seit langem bekannten Vorgaben im Rahmen des Landesverkehrsabkommens mit der EU. Es besteht kein Zusammenhang mit von der Weiterentwicklung der LSVA für die Zeit nach 2031.

LSVA-Weiterentwicklung

Für die Zeit nach 2031 soll die LSVA grundlegend umgestaltet werden. Im Auftrag des Bundesrats läuft dazu im Bundesamt für Verkehr BAV seit längerem ein Projekt «LSVA-Weiterentwickung». Hauptzweck ist, neu auch Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb (Wasserstoff, Elektro) in die LSVA-Systematik integriert werden. Stand heute ist eine Einordnung in die günstigste Kategorie geplant, kombiniert mit Rabatten. Ein konkreter Vorschlag wird voraussichtlich im März 2025 dem Parlament vorgelegt.

Da die Details der Weiterentwicklung noch unklar sind, bleibt für die Branche eine gewisse Unsicherheit bestehen. Völlig offen ist vor allem, ob die Emissionskategorie EURO VII – gemäss den bisherigen Regeln – auch wiederum sieben Jahre in der höchsten Abgabeklasse verbleiben wird. Ebenso unklar ist eine weitere Abklassierung der EURO-Norm VI ab 2030.

Investitionsentscheide

Die Abklassierung und die Weiterentwicklung der LSVA werden – auch wenn viele Fragen noch offen sind – gravierende Auswirkungen auf die Fahrzeugbeschaffung haben. Zu beachten sind unter anderem die folgenden Punkte:

Kaufkriterien: Wann sollte auf EURO-VII-Fahrzeuge oder alternative Antriebe umgestellt werden? Diese Entscheidung hängt von Faktoren wie der jährlichen Laufleistung, den Betriebskosten und dem spezifischen Fahrzeugaufbau ab. 

Überlandfahrzeuge: Im Überlandverkehr legen Fahrzeuge oft mehr als 100'000 Kilometer pro Jahr zurück. Ein Umstieg auf EURO-VII-Fahrzeuge kann sich hier rasch amortisieren, da sie meist innert drei Jahren abgeschrieben sind und dann durch neue ersetzt werden können.

Spezialfahrzeuge: Bei Fahrzeugen mit spezifischen Aufbauten – etwa Saugbaggern oder Kanalreinigungsfahrzeugen – ist Vorsicht geboten. Aufgrund der strengeren Emissionsvorschriften könnten Anpassungen an den Fahrzeugrahmen und der Technik erforderlich werden, was Kosten und Verzögerungen verursacht. Hier empfiehlt es sich, abzuwarten, bis geeignete Modelle verfügbar sind.

Weiteres Vorgehen

Die ASTAG analysiert die Situation und arbeitet daran, nachvollziehbare Empfehlungen für ihre Mitglieder zu erarbeiten. Dazu sind vertiefte Abklärungen und Gespräche mit Fachgruppen, Importeuren und Partnern notwendig. Ziel ist es, den Mitgliedern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten und Unsicherheiten bei Investitionen zu reduzieren. Dazu gehört auch die Forderung nach klaren Richtlinien seitens des Bundes, um den Unternehmen Planungssicherheit zu verschaffen.