Das überarbeitete SNS-Tool ermöglicht eine präzise Berechnung der Selbstkosten für Nutzfahrzeuge, neu inkl. vier Elektrofahrzeugtypen und aktualisierten LSVA Tarifen.
Parlament fällt wichtigen Richtungsentscheid zu Tempo 50 auf Hauptstrassen
Auf Verkehrsachsen sollte innerorts grundsätzlich 50 Km/h gefahren werden dürfen. Das Parlament hat in der Frühjahrsession einen Vorstoss angenommen, der diesen Grundsatz stärken will. Die ASTAG begrüsst diesen wegweisenden Entscheid für Logistik und Mobilität. Der schleichenden Generalisierung von Tempo 30 muss Einhalt geboten werden.
Der Ständerat hat in der Frühjarsession eine Motion an den Bundesrat überwiesen, die verlangt, dass die Funktionen des Strassennetzes innerorts und ausserorts erhalten bleiben. Damit verbunden sind höhere Hürden für die Einführung von Tempo 30 auf wichtigen Verkehrsachsen und Hauptstrassen. Kantonal- und Gemeindebehörden haben aber nach wie vor die Möglichkeit, Ausnahmen zu beschliessen. Die ASTAG begrüsst das Bekenntnis des Parlaments zu Tempo 50. Die Unterscheidung zwischen verkehrsorientierten- und siedlungsorientierten Strassen hat sich bewährt - auch hinsichtlich Geschwindigkeitsbegrenzungen.
In den letzten Jahren ist ein Flickenteppich an 30er-Zonen entstanden. Diese beschränken sich längst nicht mehr auf Schul- und Wohnzonen, wo reduzierte Geschwindigkeiten durchaus sinnvoll sein können. Leider wird Tempo 30 auch auf Verkehrsstrassen immer mehr zur Norm. Auf den Hauptachsen sollte der Verkehr aber ungehindert fliessen können. Damit wird eine leistungsfähige Verkehrsführung gewährleistet und Dörfer wie Städte werden entlastet.
Vermeidung von Verlagerungsverkehr
Tempo 30 bedeutet für den Strassentransport längere Fahrtzeiten, eine schlechtere Auslastung von Fahrzeugen und damit Produktivitätseinbussen für die Branche. Wenn so oder so nicht mit einem schnellen Vorankommen zu rechnen ist, werden Fahrten ausserhalb der Stosszeiten weniger attraktiv und der Verkehr verteilt sich schlechter über den Tag. Tempo 50 leitet den Verkehr auf die dafür vorgesehenen und ausgebauten Achsen. Dass auf einer mehrspurigen Hauptstrasse 50 km/h gefahren werden darf, auf einem Quartiersträsschen hingegen nur 30 km/h, ist nicht Willkür, sondern eine verkehrsplanerische Offensichtlichkeit. Mit exzessiven Temposenkungen verlagert sich der Verkehr hingegen vermehrt in die Quartiere, Ausweichrouten werden interessanter. Leidtragende sind die Anwohner, deren Lärmbelastung steigt und Sicherheit sinkt.
Keine Akzeptanz bei der Bevölkerung
In den letzten Jahren wurden in Gemeinden und Kantonen unzählige Petitionen, Initiativen und Referenden eingereicht, um Tempo 30 zu bekämpfen. Allein am vergangenen Abstimmungssonntag haben sechs Aargauer Gemeinden darüber befunden. Erneut zeigte sich, dass kaum Mehrheiten für mehr 30er-Zonen bestehen. Alle sechs Vorlagen wurden verworfen. Umfragen bestätigen, dass bloss eine Minderheit der Bevölkerung 30er-Zonen als Norm in den Städten möchte. Vor diesem Hintergrund ist die Annahme der Motion gegen deren ungebremste Ausweitung ein wichtiges Zeichen aus der Politik.