Fiskalabgaben

Subventionsbericht Bund: Kategorisches Nein zu vorzeitigen LSVA-Massnahmen!

| Aktualisiert am 05.09.2024 | von André Kirchhofer

Der Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt den Expertenbericht rund um die Aufgaben und Subventionen des Bundes mit Unmut zur Kenntnis. Der Grund sind Vorschläge für eine frühzeitige Abklassierung von Fahrzeugen der EURO-Norm VI bzw. für eine Integration von elektrisch angetriebenen LKW bereits per 2028. Auftrag und Ziel des Expertenberichts sind nicht Mehreinnahmen, sondern weniger Ausgaben!

Geld Franken

Das Strassentransportgewerbe bezahlt LSVA-Abgaben in der Höhe von fast 1,7 Mia. Franken – jährlich wiederkehrend und aufgrund zunehmender Transportleistungen mit steigender Tendenz. Für ein Nutzfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen muss, bevor ein Transportunternehmen überhaupt Erträge erwirtschaftet, zuerst rund 1 Franken pro Kilometer an den Staat entrichtet werden. Zwei Drittel der LSVA-Abgaben fliessen in den Bahninfrastrukturfonds BIF und sind dort fix für den Ausbau der Schiene reserviert. Der ordentliche Bundeshaushalt erhält hingegen keinen Rappen.

Mehrbelastung von 20 Prozent – absolut inakzeptabel!

Vor diesem Hintergrund zielt der soeben publizierte Expertenbericht zur Überprüfung der Bundessubventionen in die völlig falsche Richtung. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist irritiert und verärgert, dass darin auch Vorschläge für eine Verteuerung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA enthalten sind. Bereits per 1. Januar 2025 wird – vom Bundesrat so beschlossen – eine generelle Anhebung der Tarife um 5 Prozent vorgenommen. Neu und zusätzlich empfehlen die Experten, die bisherige Zuordnung der Emissionsklassen vorzeitig zu ändern, d.h. eine sogenannte Abklassierung vorzuziehen (S. 56).

Lastwagen der EURO-Norm VI, das ist die bisher modernste Fahrzeugkategorie, sollen demnach nicht wie ursprünglich geplant erst per 2031, sondern schon vorher von der besten in die mittlere Tarifstufe versetzt werden – was Mehreinnahmen von 300 Mio. Franken pro Jahr zur Folge hätte. Zweitens wird vorgeschlagen, dass Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (Elektro, Wasserstoff), die heute vollständig von der LSVA befreit sind, bereits per 2028 abgabenpflichtig werden. Bisher hatte der Bundesrat jedoch immer zugesagt, die Aufhebung ebenfalls erst per 2031 vorzunehmen. Der Effekt wäre hier ein Plus von 25 Mio. Franken.

Für die ASTAG sind Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts, die zu einer weiteren Verteuerung im Strassentransport führen, absolut inakzeptabel. Die Massnahmen werden, auch wenn der Bericht sie als «nicht prioritär» bezeichnet, rundwegs und kategorisch abgelehnt. Es kann und darf nicht sein, dass eine Branche, die heute schon mit Milliardenabgaben belastet wird, nochmals 325 Mio. Franken, d.h. rund 20 (!) Prozent mehr bezahlen muss als heute. «Die ASTAG spricht sich ohne Wenn und Aber gegen jegliche Anpassung der LSVA aus, die nur zum Ziel hat, die Bundesfinanzen aufzubessern», sagt Zentralpräsident Thierry Burkart klar und deutlich.

Grundsätzlich anerkennt die ASTAG zwar, dass der Bundeshaushalt aufgrund immer neuer Ansprüche in Schräglage ist. Der Auftrag an die Experten lautete jedoch, Abbaumassnahmen bei Subventionen und Aufgaben zu prüfen. Hingegen geht es keinesfalls um Mehreinnahmen – vor allem nicht im Strassentransport. Trotz der roten Warnlampen, die bei der ASTAG blinken, bleibt Thierry Burkart jedoch zuversichtlich: «Wir verlassen uns auf die mehrmaligen Zusagen des Bundesrats, wonach die ohnehin geplante Neuausrichtung der LSVA frühestens 2031 vorgenommen wird.»

Absolut zentral ist jetzt, dass der Bundesrat möglichst rasch definitiv Klarheit schafft. Für Investitionen in die Modernisierung der Fahrzeugflotten, d.h. zur Umsetzung von «Green Logistics» zugunsten der Umwelt, sind die Transportunternehmen zwingend auf Planungs- und Investitionssicherheit angewiesen. Die staatlich vorgegebenen Tarife müssen für einen Zeithorizont von mindestens 7 Jahren fix bekannt sein.

Weitere Informationen:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
André Kirchhofer
031 370 85 85

Bern, 5. September 2024