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Millionen-Geldstrafe wegen LKW-Kartell: EuGH bestätigt Niederlage von Scania

Veröffentlicht am 07.02.2024 | Aktualisiert am 12.02.2024 | von Nicolas Röthlisberger

Scania zog einen Entscheid der EU-Kommission bis vor den Europäischen Gerichtshof, um die Geldstrafe von 880 Millionen Euro anzufechten. Die Klage wurde nun zurückgewiesen.

Stock_Gericht

In einem langwierigen Rechtsstreit um eine Geldstrafe in Höhe von fast 900 Millionen Euro wegen der Formation Lastwagen-Kartells hat der schwedische Hersteller Scania vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine schmerzhafte Niederlage erlitten. Der EuGH bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass das Bussgeld der EU-Kommission gegen Scania weiterhin gültig ist.

Die EU-Kommission hatte im Jahr 2017 eine Geldstrafe von über 880 Millionen Euro über Scania verhängt. Der Lastwagenbauer, der dem Volkswagen-Konzern angehört, hatte über einen Zeitraum von 14 Jahren mit Wettbewerbern zusammengearbeitet, um Verkaufspreise für Lastwagen aufeinander abzustimmen. Zudem wurde vereinbart, die Kosten für neue Technologien zur Einhaltung verschärfter Emissionsvorschriften an die Kunden weiterzugeben. Im Gegensatz zu anderen Kartellteilnehmern wie MAN, Daimler, Iveco und Volvo/Renault lehnte Scania einen Vergleich ab und zog vor Gericht.

Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage zurück, und der EuGH bestätigte diese Entscheidung. Scania konnte nicht nachweisen, dass die EU-Kommission in diesem Fall parteiisch agiert hatte. Bisher hat sich Scania noch nicht zu dem Urteil geäußert. Der Konzern hat aber noch die Möglichkeit Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzulegen.