Sicher umgehen mit Fahrzeug-Akkus

Veröffentlicht am 24.04.2024

Obwohl Elektromobilität inzwischen keine Unbekannte mehr ist, heisst das nicht, dass sämtliche Details zur Allgemeinbildung gehören. Wie müssen etwa Werkstätten mit Lithium-Ionen-Batterien aus Fahrzeugen umgehen? Dank einer neuen Wegleitung schon.

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Wann ist beim Versand und Transport eines Fahrzeug-Akkus ein Gefahrgutbeauftragter notwendig? Wie müsste ein Akku verpackt werden? Und welches Kennzeichen gilt es beim Transport eines solchen Akkus am Fahrzeug anzubringen – oder ist eine Kennzeichnung unnötig?

Nur wer weiss, was zu tun ist, handelt im jeweiligen Fall richtig. Hierbei schaffen Hilfsmittel wie etwa die Wegleitung von ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband, AGVS Auto Gewerbe Verband Schweiz und auto-schweiz Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure Klarheit.

Das Dokument ist ab sofort verfügbar und nach bestem Wissen und Gewissen von den drei nachfolgenden Verbänden und der Genossenschaft sestorec erstellt. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bieten keine Gewähr für Irrtümer.