Fahrteninfos

Kabotage: Vorgehen bei Transporten / Fahrten ins Ausland

Veröffentlicht am 17.04.2024 | Aktualisiert am 10.03.2025 | von Franziska Meyer

Erklärendes Merkblatt: Wo und wie kann abgeklärt werden, ob ein Reiseangebot gegen die geltenden Kabotageregeln verstösst.

Symbolbild Reisecar Flughafen Flugzeug

Das Wichtigste in Kürze

  • Kabotageregeln im Personentransport sind sehr kompliziert
  • Welche Anlaufstellen für welche Anfragen
  • Kontaktstellen für Abklärungen

Fällt mein Reiseangebot unter das Kabotageverbot? - Abklärungen über eventuelle Kabotagebeförderungen

Wer eine Busreise im Ausland plant, bei der es sich z.B. nicht nur um eine einfache Rundreise handelt, sollte vorgängig abklären, ob die Beförderungen nicht unter das Kabotageverbot fällt. Die Auslegung der Kabotageregeln ist sehr anspruchsvoll, da jede Anfrage einzigartig ist.  

Die ASTAG hat ein Merkblatt erarbeitet, das aufzeigt, wohin sich das Reisebusunternehmen wenden kann, wenn Fragen zur Beurteilung ihres Reiseangebots im Ausland in Bezug auf Kabotageregeln auftauchen. Welche Dienstleistung kann die ASTAG ihren Mitgliedern erbringen und welche Informationen erhalten die Unternehmen von der für die Kabotageregeln zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Verkehr (BAV).


Vorgehen bei Kabotageverdachtsfällen in der Schweiz (durch im Ausland immatrikulierte Reisebusse)

Wenn ein Mitglied konkrete Verdachtsfälle über Kabotage-Vergehen in der Schweiz hat, können diese direkt bei den zuständigen Behörden gemeldet werden, entweder dem Bundesamt für Verkehr (BAV) oder derm Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die ASTAG stellt die Informationen zu «Verhalten bei Verdachtsfällen – Beschrieb von typischen Fällen und Klassifikationen» auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Link: Meldung von Kabotageverdachtsfällen - Personentransport