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Rückblick
Wintersession vom 2. - 20. Dezember 2024
Die Geschäfte im Fokus des Schweiz. Nutzfahrzeugverbands.
Überblick
Empfehlung der ASTAG: Annahme
Ständeratbeschluss: Annahme
Wie geht es weiter?
Das Geschäft ist erledigt, die Gelder werden zugesprochen.
Das Geschäft beinhaltet drei Vorlagen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Bahninfrastruktur:
- 16’442 Millionen Franken für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur sowie Systemaufgaben von 2025 bis 2028 (BBl 2024 1281)
- Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für 2025 bis 2028 (BBl 2024 1282)
- Verlängerung Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen (2021-2024) bis zum 31. Dezember 2025 (BBl 2024 1283)
Der Nationalrat sowie die KVF-S stimmten dem Geschäft bereits zu.
Unsere Einschätzung
Der Strassentransport finanziert mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA den Bau und Unterhalt der Bahn massgeblich mit. Das Hauptfinanzierungsinstrument des Schienenausbaus, der von LSVA-Abgaben mitfinanzierte Bahninfrastrukturfonds BIF, gerät jedoch zunehmend unter Druck. Grund dafür sind unter anderem Ausbaugrossprojekte mit fraglichem Nutzen. Damit wird der Erhalt der bestehenden Infrastruktur gefährdet. Ab 2028 droht dem BIF sogar ein Defizit. Die ASTAG erwartet eine besonnene Schieneninfrastrukturpolitik damit der Unterhalt der Bahn auch weiterhin sichergestellt werden kann, ohne die Abgabenlast für das Transportgewerbe zu erhöhen.
In der vorliegenden Finanzierungsrunde werden erneut grosszügige Beiträge für private Anbieter gesprochen, was kritisch zu sehen ist. Die ASTAG stellt sich hinter die Verlagerung und die dafür erforderliche Infrastrukturfinanzierung, erwartet aber eine Subventionspolitik mit Augenmass. Eine einseitige Förderung des Schienengüterverkehrs im Inland ist nicht Teil des Verlagerungsauftrags. Eine weitere Aufstockung der Mittel über die Anträge des Bundesrats hinaus kommt deshalb nicht in Frage und würde – sofern entsprechende Forderungen gestellt werden – seitens ASTAG klar bekämpft.
Überblick
Empfehlung der ASTAG: Ablehnung
Ständeratbeschluss: -
Wie geht es weiter?
Das Geschäft wurde kurz vor der Session aus dem Programm gestrichen. Wann es wieder aufgegriffen wird, ist noch nicht klar.
Der Bundesrat soll den Auftrag erhalten, eine Revision des Postgesetzes vorzubereiten. Im Fokus steht eine Neudefinition des Grundversorgungsauftrags und des Tätigkeitsbereichs der Post. Bis zum Abschluss der Revisionsarbeiten soll der Bundesrat auf Anpassungen der Postverordnung verzichten und bei der Post mit geeigneten Mitteln durchsetzen, dass Pläne zum Verzicht auf die Zustellung in Kleinsiedlungen, zur Schliessung von Poststellen oder zur Reduktion der Pünktlichkeit von Paketen und Briefen sistiert werden. Die Absicht dieser Motion ist es, die Hierarchie zwischen Gesetz, Verordnung und strategischen Zielen bei der Post wieder in die richtige Ordnung zu bringen.
Unsere Einschätzung
Die Post ist verpflichtet, landesweit eine postalische Grundversorgung anzubieten. Dafür wird dem Unternehmen in Bundesbesitz ein Teilmonopol über den Postmarkt gewährt. Anstatt sich auf diesen Kernauftrag zu fokussieren, expandiert der gelbe Riese aber in immer mehr postfremde Bereiche. Mit überwältigender Marktmacht werden kleinere Konkurrenten verdrängt. Dieser Umstand war bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Vorstösse (21.505, 23.3244), die sich aber auf einzelne Branchen wie Essenslieferdienste oder Verlagswesen fokussierten. Aus Sicht der ASTAG sind jedoch noch viele weitere Bereiche von der Problematik betroffen – insbesondere auch das Strassentransportgewerbe. Eine Gesamtprüfung und Präzisierung des postalischen Grundauftrags sind überfällig. Die Grundabsicht der Motion ist prinzipiell zu begrüssen.
Völlig verfehltist jedoch der damit verbundene «Schutzmechanismus»: Es kann nicht sein, dass die Post je nachdem auf Jahre hinaus an Reformmassnahmen gehindert bzw. (je nach Sichtweise) davor geschützt wird. Die notwendigen Anpassungen müssen so rasch wie möglich vorgenommen werden.
Überblick
Empfehlung der ASTAG: Zustimmung
Nationalratbeschluss: -
Wie geht es weiter?
Das Geschäft wurde ebenfalls kurz vor der Session aus dem Programm gestrichen.
Der Bundesrat soll die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um das in der Schweiz vorhandene Holz vollständig zu nutzen und die Errichtung / Erweiterung von Betrieben zu fördern, welche in der Lage sind, Schweizer Holz zu verarbeiten. Die Wertschöpfung im Inland soll damit erhöht werden.
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung, da er durch Subventionen Wettbewerbsverzerrung befürchtet.
Unsere Einschätzung
Für die Schweizer Holzindustrie ist die Ausgangslage seit Jahren schwierig. Schon heute werden zur Pflege der Wälder hohe Beiträge an die Waldbesitzer ausgerichtet. Diese werden zum grossen Teil für den Strukturerhalt der öffentlichen Forstbetriebe eingesetzt. Wenn aber die Holzpreise keinen Gewinn auf dem Holzschlag erwarten lassen, wird nicht geholzt.
In den angrenzenden Ländern (zum Beispiel Österreich) hat man vor einigen Jahrzehnten die Säge- und Holzindustrie mit öffentlichen Mitteln «angestossen». Heute ist die Holzindustrie in Österreich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Auch in Italien wurden Investitionen in die Sägerei- und Weiterverarbeitungsindustrie unterstützt. Zu Beginn mit 50 Prozent A-fonds-perdu-Beiträgen, die letzten drei Jahre noch mit 40 und ab 2024 mit 30 Prozent A-fonds-perdu-Beiträgen.
Diese Subventionen in den Nachbarländern sind unbestritten eine Marktverzerrung zu Ungunsten der Schweizer Holzindustrie. Damit die Holzwirtschaft in der Schweiz bestehen kann, braucht es gleich lange Spiesse.
Überblick
ASTAG Empfehlung: Art. 3 Bst. f streichen, Art. 14 Abs. 1 gemäss SR
Nationalratbeschluss: -
Wie geht es weiter?
Das Geschäft ist noch hängig; aufgrund langen Diskussionen zum Budget blieb keine Zeit mehr.
Mit einer Totalrevision des Gütertransportgesetzes GüTG soll der Schienengüterverkehr in der Fläche mit Bahn und Schiff gestärkt werden – zwecks mehr «Versorgungssicherheit» für die Schweiz (vgl. Botschaft, S. 11). Dazu sind Subventionen von 155 Mio. Franken pro Jahr bzw. total 680 Mio. CHF für vorerst sechs (DAK) bzw. vier Jahre vorgesehen:
- Investitionsbeiträge für Digitale Automatische Kupplung (6 Jahre): 180 Mio.
- Betriebsbeiträge für Einzelwagenladungsverkehr EWLV: 260 Mio.
- Umschlags- / Verladebeiträge: 200 Mio.
- Beteiligung an Angeboten von Schmalspurbahnen: 40 Mio.
Der Ständerat entschied, dass Vorkehrungen zur Vermeidung von Marktverzerrungen und Vorgaben zur Verrechnung unternehmensinterner Leistungen in der Vorlage festzuhalten sind (Art. 13 Abs. 6 und Abs. 7). Zudem soll gewährleistet werden, dass die an die Anlagebetreiberinnen geleisteten pauschalen Umschlags- und Verladebeiträge an die Absender und Empfänger weitergegeben werden (Art. 14 Abs. 1 und Abs. 3).
Mit Art. 3 Bst. f will die KVF-N (13 zu 12 Stimmen) nun massgeblich in den Markt eingreifen. Das Gesetz sieht neu «die Erhöhung des Anteils der Gütertransporte auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen an sämtlichen Gütertransporten» vor.
Unsere Einschätzung
Die Vorlage vernachlässigt den Strassengüterverkehr und dessen Bedeutung für die Wirtschaft. Der von der KVF-N geforderte flächendeckende Verlagerungsauftrag (Art. 3 Bst. f) widerspricht zudem der Verfassung, die sich auf den alpenquerenden Transitverkehr beschränkt (BV Art. 84 Abs. 2).
Die begrenzten Slots für Schienengüterverkehr verschärfen Kapazitätsengpässe, beeinträchtigen den Personenverkehr und führen bereits heute zu massiven Verspätungen. Eine weitere Verlagerung würde die Qualität zusätzlich verschlechtern.
Die dezentrale Organisation der Schweizer Wirtschaft erfordert pünktliche Lieferungen, die fast nur auf der Strasse möglich sind. Leichte, hochwertige Stückgüter und die Feinverteilung in Randregionen lassen sich kaum auf die Schiene verlagern.
Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung eines Verlagerungsauftrags in der Fläche insgesamt negativ zu bewerten. Nebst der fehlenden Verfassungsgrundlage ergeben sich praktische, technische und infrastrukturelle Schwierigkeiten, die Kostenfolgen wären enorm, und aufgrund der Dekarbonisierung des Strassengütertransports ergeben sich auch keine wesentlichen Vorteile für Umwelt und Klima.