Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG verstärkt seine Bestrebungen rund um die Dekarbonisierung des Strassentransports.
Rückblick
Frühlingssession vom 3. - 21. März 2025
Die Geschäfte im Fokus des Schweiz. Nutzfahrzeugverbands.
Überblick
Empfehlung der ASTAG: Ablehnung
Ständeratbeschluss: Ablehnung
Wie geht es weiter?
Das Geschäft ist erledigt.
Der Kanton Genf forderte die Bundesversammlung auf, die EU-Richtlinie zur Erhöhung der maximalen Abmessungen und Gewichte von Lastwagen abzulehnen und gegenüber der EU ein Zeichen zu setzen. Der Grosse Rat des Kanton Genfs argumentiert, dass die geplante Zulassung von bis zu 25,25 Meter langen und 60 Tonnen schweren Gigalinern der Schweizer Verkehrspolitik widerspricht, sie belaste die Infrastruktur und stelle eine Gefahr für den Strassenverkehr dar. Zudem sei eine kostspielige Anpassung der Zoll- und Strasseninfrastruktur notwendig. Verbände, Umwelt- und Verkehrsexperten lehnen Gigaliner ab.
Unsere Einschätzung
Die ASTAG stellt sich grundsätzlich gegen die Zulassung von 60-Tonnen schweren Lastwagen auf Schweizer Strassen. Die geographischen Gegebenheiten und Strassen in der Schweiz sind für Fahrzeugen mit diesen Dimensionen nicht geeignet. Die Gigaliner kämen vor allem für grössere Distanzen zum Einsatz und würden somit dem Verlagerungsauftrag für den Gütertransport von Grenze zu Grenze zuwiderlaufen. Der internationale Transitverkehr gehört gemäss Verfassung auf die Schiene. Die bestehenden Sicherheit im Landverkehrsabkommen und in der Schweizer Gesetzgebung sind jedoch ausreichend; es besteht kein Grund für eine weitergehende Regulierung.
Überblick
Empfehlung der ASTAG: Ablehnung
Ständeratbeschluss: Ablehnung
Wie geht es weiter?
Mit der Ablehnung im SR ist das Geschäft erledigt.
Der Bundesrat soll den Auftrag erhalten, eine Revision des Postgesetzes vorzubereiten. Im Fokus stand eine Neudefinition des Grundversorgungsauftrags und des Tätigkeitsbereichs der Post. Bis zum Abschluss der Revisionsarbeiten soll der Bundesrat auf Anpassungen der Postverordnung verzichten und bei der Post mit geeigneten Mitteln durchsetzen, dass Pläne zum Verzicht auf die Zustellung in Kleinsiedlungen, zur Schliessung von Poststellen oder zur Reduktion der Pünktlichkeit von Paketen und Briefen sistiert werden. Die Absicht dieser Motion war es, die Hierarchie zwischen Gesetz, Verordnung und strategischen Zielen bei der Post wieder in die richtige Ordnung zu bringen.
Unsere Einschätzung
Die Post ist verpflichtet, landesweit eine postalische Grundversorgung anzubieten. Dafür wird dem Unternehmen in Bundesbesitz ein Teilmonopol über den Postmarkt gewährt. Anstatt sich auf diesen Kernauftrag zu fokussieren, expandiert der gelbe Riese aber in immer mehr postfremde Bereiche. Mit überwältigender Marktmacht werden kleinere Konkurrenten verdrängt. Dieser Umstand war bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Vorstösse (21.505, 23.3244), die sich aber auf einzelne Branchen wie Essenslieferdienste oder Verlagswesen fokussierten. Aus Sicht der ASTAG sind jedoch noch viele weitereBereiche von der Problematik betroffen – insbesondere auch das Strassentransportgewerbe. Eine Gesamtprüfung und Präzisierung des postalischen Grundauftrags sind überfällig. Die Grundabsicht der Motion ist prinzipiell zu begrüssen.
Völlig verfehlt ist jedoch der damit verbundene «Schutzmechanismus»: Es kann nicht sein, dass die Post je nachdem auf Jahre hinaus an Reformmassnahmen gehindert bzw. (je nach Sichtweise) davor geschützt wird. Die notwendigen Anpassungen müssen so rasch wie möglich vorgenommen werden.
Überblick
Empfehlung der ASTAG: Zustimmung zur Vorlage
- Art. 3 Bst. f: streichen
- Art. 14 Abs. 1: Gemäss Ständerat
Beschluss: Art. 3 gestrichen und Art. 14 gem. SR
Wie geht es weiter?
Die zuständigen Kommissionen beginnen mit der Umsetzung.
Mit einer Totalrevision des Gütertransportgesetzes GüTG soll der Schienengüterverkehr in der Fläche mit Bahn und Schiff gestärkt werden – zwecks mehr «Versorgungssicherheit» für die Schweiz. Dazu sind Subventionen von 155 Mio. Franken pro Jahr bzw. total 680 Mio. CHF für vorerst sechs (DAK) bzw. vier Jahre vorgesehen.
Mit Art. 3 Bst. f wollte die KVF-N (13 zu 12 Stimmen) massgeblich in den Markt eingreifen. Demnach hätte das Gesetz «die Erhöhung des Anteils der Gütertransporte auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen an sämtlichenGütertransporten» vorgesehen. Der Ständerat strich Bst. f schliesslich aus der Vorlage.
Mit Art. 14. Abs. 1 soll sichergestellt werden, dass die Beiträge an die Absender und Empfänger weitergegeben werden.
Unsere Einschätzung
Bereits in der Herbstsession 2024 und im Parl. Beirat für die Wintersession 2024 wies die ASTAG darauf hin, dass die Vorlage den Güterverkehr auf der Strasse und insbesondere dessen Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft vernachlässigt.
Der von der KVF-N geforderte Verlagerungsauftrag für den Binnengüterverkehr (Art. 3 Bst. f) ging eindeutig zu weit. Die Verlagerungspolitik der Schweiz beschränkt sich ausdrücklich auf den «alpenquerenden Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze» (BV Art. 84 Abs. 2); in der Verfassung gibt es keinen Auftrag zur Verlagerung in der Fläche. Der Vorschlag ging somit zuweit und hätte ausschliesslich negative Auswirkungen gehabt.
- Begrenzte Schienenkapazität: Mehr Schienengüterverkehr ginge auf die Kosten des Personenverkehrs. Und schon heute leidet der Güterverkehr auf der Schiene unter grossen Verspätungen aufgrund Kapazitätsengpässen.
- Pünktlichkeit und Flexibilität sind zentrale Bedürfnisse der Kunden; «just in time»-Lieferungen, kann nur die Strasse zuverlässig bieten und die dezentrale Struktur der Schweiz sowie fehlende Bahnanschlüsse in Randregionen machen die Feinverteilung per LKW notwendig.
- Struktureller Wandel im Güterverkehr: Abnehmende Sendungsgrössen und der Trend zu hochwertigen, kleinen Stückgütern sprechen gegen die Bahn; eine politisch forcierte Verlagerung würde zu Ineffizienz, Produktivitätsverlusten, Mehrkosten und damit Preissteigerungen führen.
Vor diesem Hintergrund war die Streichung notwendig. Die Schaffung eines Verlagerungsauftrags in der Fläche insgesamt wäre negativ zu bewerten. Nebst der fehlenden Verfassungsgrundlage ergeben sich daraus praktische, technische und infrastrukturelle Schwierigkeiten, die Kostenfolgen wären enorm, und aufgrund der Dekarbonisierung des Strassengütertransports ergeben sich auch keine wesentlichen Vorteile für Umwelt und Klima.