Anschlagen von Lasten & Nothilfe
Durch richtiges Anschlagen von Lasten tragen Sie einen grossen Beitrag zur Unfallverhütung bei. Lernen Sie den fachlich korrekten Umgang mit Anschlagmittel und das Anschlagen von Lasten sowie die Auffrischung Ihrer Nothilfe-Kenntnisse.
Mit dieser Ausbildung erhalten Sie einen Ausbildungsnachweis für das Anschlagen von Lasten, gemäss den Vorschriften und Richtlinien der Suva.
Das Wichtigste in Kürze
- Für alle Ansprechgruppen
- 1 Tag (Anrechnung CZV 1 Tag)
Firmenkurs: ab CHF 235.—
AnfragenDie Teilnehmenden
- kennen die dynamischen Kräfte und sind sich den Gefahren bewusst
- wählen die richtigen Anschlag- und Zurrmittel aus und kontrollieren diese gemäss den Ablegekriterien
- wenden die grundlegenden und allgemeingültigen Anschlag- und Zurrarten korrekt an
- sind in der Lage in Notfallsituationen unter Berücksichtigung des Selbstschutzes richtig zu handeln
- zählen mindestens 2 Massnahmen bei einer bewusstlosen Person auf und nennen die wichtigsten Notrufnummern
- erläutern den Ablauf bei einem Herznotfall
- Korrektes Anschlagen von Lasten
- Sicherheitseinrichtungen und technische Hilfsmittel
- Hebe- und Zurrmittel richtig anwenden
- Unfallgefahren erkennen und verhindern
- Anwendung und Erste Hilfe
- Bergung bei Unfallsituationen
- Für die praktischen Arbeiten werden Kranfahrzeuge oder Hallenkrane mit unterschiedlichen Ladungen benötigt
- PSA Schutzausrüstung ist für Teilnehmende obligatorisch! (Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe)
Informationen zur Ausbildungspflicht, finden Sie auf www.suva.ch/ambg.
Praktische Ausbildung durch Arbeitgeber
Mitarbeitende, mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung, sind berechtigt Lasten anzuschlagen. Dies jedoch erst nach vorgängiger Ausbildung durch den Arbeitgeber.
Diese Ausbildung muss insbesondere die besonderen Regeln und Gefahren umfassen, die im Betrieb und in den betreffenden Einsatzgebieten bestehen. Ebenfalls ist eine Ausbildung auf den effektiv eingesetzten Anschlag- und Hebemittel durch eine Fachperson nötig.
Die Durchführung der Ausbildung ist zu dokumentieren. Daraus muss mindestens ersichtlich sein, wer, von wem, wann und worüber ausgebildet worden ist.