Anschlagen von Lasten & Fahrerassistenzsysteme
Durch richtiges Anschlagen von Lasten tragen Sie einen grossen Beitrag zur Unfallverhütung bei. Lernen Sie den fachlich korrekten Umgang mit Anschlagmittel und das Anschlagen von Lasten sowie den Umgang mit den aktuellen Fahrerassistenzsystemen.
Mit dieser Ausbildung erhalten Sie einen Ausbildungsnachweis für das Anschlagen von Lasten, gemäss den Vorschriften und Richtlinien der Suva.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle Anspruchsgruppen
- 1 Tag (Anrechnung CZV 1 Tag)
Mitglieder: CHF 290.—
Nichtmitglieder: CHF 340.—
Firmenkurs: ab CHF 216.—
Die Teilnehmenden
- kennen die dynamischen Kräfte und sind sich den Gefahren bewusst
- wählen die richtigen Anschlag- und Zurrmittel aus und kontrollieren diese gemäss den Ablegekriterien
- wenden die grundlegenden und allgemeingültigen Anschlagarten korrekt an
- erkennen die technischen Entwicklungseinrichtungen der Zukunft und nennen deren Folgevorschriften in gesetzlicher Richtung
- sind sich den schwerwiegenden Konsequenzen von Unfällen mit schweren Motorfahrzeugen bewusst und anerkennen den Sinn der Unfallprävention
- Korrektes Anschlagen von Lasten
- Sicherheitseinrichtungen und technische Hilfsmittel
- Hebe- und Zurrmittel richtig anwenden
- Sinn und Zweck Fahrerassistenzsysteme
- Aktive und passive Sicherheit
- Sicherheitseinrichtungen und technische Hilfsmittel
- Unfallprävention
- Für die praktischen Arbeiten werden Kranfahrzeuge oder Hallenkrane mit unterschiedlichen Ladungen benötigt
- PSA Schutzausrüstung ist für Teilnehmende obligatorisch! (Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe)
Informationen zur Ausbildungspflicht, finden Sie auf www.suva.ch/ambg.
Praktische Ausbildung durch Arbeitgeber
Mitarbeitende, mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung, sind berechtigt Lasten anzuschlagen. Dies jedoch erst nach vorgängiger Ausbildung durch den Arbeitgeber.
Diese Ausbildung muss insbesondere die besonderen Regeln und Gefahren umfassen, die im Betrieb und in den betreffenden Einsatzgebieten bestehen. Ebenfalls ist eine Ausbildung auf den effektiv eingesetzten Anschlag- und Hebemittel durch eine Fachperson nötig.
Die Durchführung der Ausbildung ist zu dokumentieren. Daraus muss mindestens ersichtlich sein, wer, von wem, wann und worüber ausgebildet worden ist.
.