ARV 1 / Digitaler Fahrtschreiber & Anschlagen von Lasten
Sie interpretieren die Bestimmungen der ARV 1 richtig und setzen diese in der Praxis erfolgreich um. Dank Ihrem erhöhten Fachwissen sind Sie eine kompetente Ansprechperson an Ihrem Arbeitsplatz. Lernen Sie den fachlich korrekten Umgang mit Anschlagmittel und das Anschlagen von Lasten.
Mit dieser Ausbildung erhalten Sie einen Ausbildungsnachweis für das Anschlagen von Lasten, gemäss den Vorschriften und Richtlinien der Suva.
Das Wichtigste in Kürze
- Fahrer/-innen Kategorie C/C1
- 1 Tag (Anrechnung CZV 1 Tag)
Firmenkurs: ab CHF 216.—
AnfragenDie Teilnehmenden
- nennen die gesetzlichen Grundlagen der Pausen, Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit
- nennen ihre Pflichten in Bezug auf die Bedienung der digitalen Fahrtschreiber
- erläutern den korrekten Einsatz der Fahrerkarte
- kennen die dynamischen Kräfte und sind sich den Gefahren bewusst
- wählen die richtigen Anschlagmittel aus und kontrollieren diese gemäss den Ablegekriterien
- ARV1
- DFS inkl. 4.0
- Korrektes Anschlagen von Lasten
- Sicherheitseinrichtungen und technische Hilfsmittel
- Hebemittel richtig anwenden
- Unfallgefahren erkennen und verhindern
- Gesetzliche Vorschriften/Grundlagen
- Lebenswichtige Regeln
Besonderes
- Für die praktischen Arbeiten werden Kranfahrzeuge oder Hallenkrane mit unterschiedlichen Ladungen benötigt
- PSA Schutzausrüstung ist für Teilnehmende obligatorisch! (Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe)
Informationen zur Ausbildungspflicht, finden Sie auf www.suva.ch/ambg.
Praktische Ausbildung durch Arbeitgeber
Mitarbeitende, mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung, sind berechtigt Lasten anzuschlagen. Dies jedoch erst nach vorgängiger Ausbildung durch den Arbeitgeber.
Diese Ausbildung muss insbesondere die besonderen Regeln und Gefahren umfassen, die im Betrieb und in den betreffenden Einsatzgebieten bestehen. Ebenfalls ist eine Ausbildung auf den effektiv eingesetzten Anschlag- und Hebemittel durch eine Fachperson nötig.
Die Durchführung der Ausbildung ist zu dokumentieren. Daraus muss mindestens ersichtlich sein, wer, von wem, wann und worüber ausgebildet worden ist.