ESG – Bericht zu nichtfinanziellen Angelegenheiten

| Aggiornato il 06.12.2024

Der vom Parlament angenommene indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantvortungsinitiative) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Dieser Entwurf verlangt, dass Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit 500 oder mehr Angestellten, einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken oder mehr und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken einen Bericht über nichtfinanzielle Angelegenheiten insbesondere über die CO2-Ziele, soziale Fragen, Personalfragen, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung veröffentlichen.

I più importanti in breve

Der vom Parlament angenommene indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantvortungsinitiative) ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Dieser Entwurf verlangt, dass Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit 500 oder mehr Angestellten, einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken oder mehr und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken einen Bericht über nichtfinanzielle Angelegenheiten insbesondere über die CO2--Ziele, soziale Fragen, Personalfragen, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung veröffentlichen. Der Bund ist der Ansicht, dass die Transparenz grosser Unternehmen hinsichtlich der Klimaauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit für das reibungslose Funktionieren der Märkte und die Klimanachhaltigkeit des Finanzsektors von entscheidender Bedeutung ist. Im Rahmen der Übergangsregelung räumte das Gesetz den betroffenen Unternehmen ein Jahr Zeit ein, um sich an die neuen Verpflichtungen anzupassen (2022). Sie gelten daher ab dem Geschäftsjahr 2023. Die ersten Berichte sollten in der ersten Hälfte des Jahres 2024 veröffentlicht werden.

Die Schweiz hat sich am europäischen Rechtsrahmen orientiert. Dieser wurde jedoch mit dem Inkrafttreten des CSRD-Standards (Corporate Sustainability Reporting Directive) am 1. Januar 2024 verstärkt, der nicht nur die nichtfinanzielle Berichterstattung der europäischen Unternehmen harmonisieren, sondern bis 2028 auch schrittweise die Berichterstattungsanforderungen für neue Akteure vorschreiben soll. In der Schweiz gilt die CSRD-Richtlinie zwar nicht direkt, doch können einige Schweizer Unternehmen indirekt betroffen sein und sich dafür entscheiden (oder dazu verpflichtet werden), einen Bericht zu erstellen, der den Anforderungen der CSRD entspricht.

REGLEMENTIERUNG IN DER SCHWEIZ

Hintergrund

Im Juni 2020 hatte das Parlament einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Verantwortungsvolle Unternehmen“ verabschiedet. Dieser Text deckt zwei Aspekte ab:

Die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, regelt die Modalitäten der Berichterstattung über nichtfinanzielle Angelegenheiten, während die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) die Sorgfaltspflichten und die Transparenzpflicht für Unternehmen regelt, die in Konfliktmineralien (Zinn, Wolfram, Tantal und Gold) tätig sind.

 

Unternehmen, die vom Bericht über nichtfinanzielle Angelegenheiten betroffen sind

Nach Art. 964a OR gilt die Pflicht zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Angelegenheiten für grosse Unternehmen, die drei kumulative Kriterien erfüllen:

  • Ein Unternehmen von öffentlichem Interesse sein
  • Im Durchschnitt von zwei Geschäftsjahren mindestens 500 Vollzeitäquivalente beschäftigen.
  • In zwei Geschäftsjahren eine Bilanzsumme von 20 Millionen Franken oder einen Umsatz von 40 Millionen Franken überschreiten

KMU, die 99 Prozent der Schweizer Wirtschaftsstruktur ausmachen, unterliegen diesen Verpflichtungen in der Schweiz nicht.

 

Inhalt des Berichts über nichtfinanzielle Angelegenheiten

Mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich, muss der Bericht enthalten (Art. 964b OR) :

  • Das Geschäftsmodell des Unternehmens
  • Die Konzepte und Verfahren der Sorgfaltspflicht
  • Die ergriffenen Massnahmen und ihre Wirksamkeit
  • Die wichtigsten Risiken und ihr Management
  • Die Schlüsselindikatoren für die Leistung

Der detaillierte Inhalt wird durch die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange präzisiert.

 

Nächste Schritte

Der Bundesrat setzt seine Bemühungen fort, die Schweiz an die internationale Praxis anzupassen (siehe unten). Eine Revision des Obligationenrechts, die bis zum 17. November 2024 in die Vernehmlassung geschickt wurde, zielt darauf ab, die Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit zu erhöhen, wobei Ergebnisse bis 2025 erwartet werden.

Der Vorentwurf sieht Folgendes vor:

  • Einen niedrigeren Schwellenwert von 250 Mitarbeitern (statt 500) und die Anwendung, sobald zwei der drei Kriterien (Bilanz, Umsatz, Arbeitsplätze) innerhalb von zwei Jahren überschritten werden.
  • Die Abschaffung des Grundsatzes «comply or explain».
  • Höhere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsinformationen.

Die Unternehmen werden zwischen europäischen Standards oder per Verordnung bestimmten Äquivalenten wählen können. Die Berichte müssen von einer externen Stelle geprüft werden. Schliesslich werden terminologische und legislative Anpassungen das Obligationenrecht, das Strafgesetzbuch und das Revisionsaufsichtsgesetz betreffen.

 

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REGLEMENTIERUNG IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Hintergrund

Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen (CSR), die ursprünglich auf Freiwilligkeit beruhte, wurde in der Europäischen Union schrittweise geregelt (Grünbuch – Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, Europäische CSR-Strategie 2011-2014, Richtlinie 2014/95/EU). Die Europäische Union hat ihren Rechtsrahmen rund um die ESG-Berichterstattung (Environmental, Social and Governance) weiter strukturiert und ist von einem qualitativen CSR-Ansatz zu quantitativen und vergleichbaren Anforderungen übergegangen. Die SFDR (2019) verpflichtet Finanzakteure, die ESG-Auswirkungen ihrer Investitionen offenzulegen, während die EU-Taxonomie (2020) ein System zur Identifizierung nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten einführt. 2022 ersetzt die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) als Teil des Green Deals für Europa die Richtlinie von 2014, indem sie die Anforderungen an die Berichterstattung erweitert und standardisierte Standards (ESRS - European Sustainability Reporting Standards) einführt.

Die Europäische Union hat daraufhin ihren Rechtsrahmen rund um die ESG-Berichterstattung verschärft und damit einen Übergang von CSR (die oft als qualitativ wahrgenommen wird) zu ESG-Anforderungen (die eher quantitativ und vergleichbar sind) markiert:

 

Ziele der CSRD-Richtlinie

Die CSRD-Richtlinie zielt darauf ab, die Lücken in den derzeitigen Regelungen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zu schliessen. Durch die Bereitstellung zuverlässiger, relevanter und vergleichbarer ESG-Daten ermöglicht sie es den Finanzmärkten, den ökologischen und sozialen Wandel wirksam zu unterstützen. Diese Transparenz fördert auch Investitionen und Finanzierungen, die zu einer nachhaltigen Wirtschaft beitragen. Die Richtlinie führt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit ein und verpflichtet die Unternehmen, sowohl die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt und die Gesellschaft als auch die Risiken, die diese Faktoren für sie selbst darstellen, zu analysieren.

 

Unternehmen, die vom Bericht über nichtfinanzielle Angelegenheiten betroffen sind

Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie erfolgt schrittweise (2024-2029):

  • Ab dem 1. Januar 2024 gilt sie für grosse Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 500 Mitarbeiter, einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Der erste Bericht wird sich auf das Geschäftsjahr 2024 beziehen und 2025 veröffentlicht.
  • Ab 2025 schliesst sie grosse Unternehmen ein, die niedrigere Schwellenwerte erfüllen (250 Beschäftigte, Umsatz von mehr als 40 Millionen EUR oder Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen EUR), mit einem ersten Bericht im Jahr 2026.
  • 2026 werden KMU, die an europäischen geregelten Märkten notiert sind, betroffen sein, mit einem ersten Bericht im Jahr 2027.
  • Im Jahr 2028 müssen auch große aussereuropäische Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der Europäischen Union die Anforderungen erfüllen, mit einem ersten Bericht im Jahr 2029.

 

Inhalt der Berichterstattung

Die betroffenen Unternehmen müssen einen strukturierten Bericht nach den ESRS-Standards erstellen, die in der CSRD-Richtlinie näher erläutert werden. Dieser Bericht kann zwar an den jeweiligen Unternehmenskontext angepasst werden, sollte aber klare Informationen über die Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance sowie die damit verbundenen Risiken liefern.

 

Auswirkungen der EU-Vorschriften auf Schweizer Unternehmen

Die EU-Vorschriften, insbesondere die CSRD-Richtlinie, stellen im Vergleich zur Schweiz strengere und sich weiterentwickelnde Anforderungen an ESG. Obwohl Schweizer Unternehmen nicht gesetzlich verpflichtet sind, die CSRD einzuhalten, müssen Unternehmen, die in die EU exportieren, ihre Praktiken häufig an diese Standards anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Integration von ESG-Kriterien wird daher für diese Unternehmen zu einer strategischen Notwendigkeit.

 

Empfehlungen für Schweizer Unternehmen, die ihre Praktiken an die der EU anpassen wollen/müssen

  • ESG-Anforderungen antizipieren: Ermitteln Sie die Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance, wie z. B. CO2-Emissionen, indem Sie geeignete Instrumente einsetzen (z. B. Carboncare). Sie können sich auch auf die Klimaschutzverordnungdie Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange oder die CSRD-Richtlinie stützen.
  • Anerkannte Standards übernehmen: Internationale Standards wie ISO-Normen oder wissenschaftsbasierte Ziele (SBTi) umsetzen.
  • Interne Nachhaltigkeitsrichtlinien entwickeln: Entwickeln Sie Richtlinien, um Nachhaltigkeit in die tägliche Praxis zu integrieren.
  • Transparenz verbessern: Veröffentlichen Sie klare und überprüfbare Daten zur ESG-Leistung.
  • Auf Experten zurückgreifen: Lassen Sie sich von spezialisierten Unternehmen beraten, um die EU-Anforderungen zu erfüllen und ESG-Strategien zu optimieren.